Bundespolizei darf keine Elektroschocker einsetzen

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Bundespolizei darf keine Elektroschocker einsetzen

01.04.2017 - 10:45 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Bundespolizei darf aus rechtlichen Gründen keine Elektroschocker einsetzen. Zu diesem Schluss kommt eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, berichtet der "Spiegel". Sogenannte Elektroimpulsgeräte wie die des US-Herstellers Taser führen zu Kontrollverlust durch Muskelkrämpfe und berührten daher das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Ein solcher Eingriff bedürfe einer Rechtsgrundlage. Elektroschocker gehörten nicht zu den "dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen". Für deren Einsatz sei mithin eine Gesetzesänderung notwendig. In den USA ist es zu zahlreichen Todesfällen gekommen, in Deutschland testet unter anderem die Berliner Polizei solche Geräte.

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Kommentare zu "Bundespolizei darf keine Elektroschocker einsetzen"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von Freddie32
29.05.2017 08:48 Uhr

ich finde jedoch das elektroschocker in gewissen Situationen nicht bedingt schlecht wären und den Gegenüber falls sehr Gewalttätig oder schlimmeres gut außer gefecht setzt ohne ihn bedingt an schießen zu müssen.
Da sollte man vielleicht über eine gesetzes Änderung nachdenken.