Bericht: Rentenbeitragssatz kann auf 18,6 Prozent sinken
Wirtschaft Arbeitsmarkt
Bericht: Rentenbeitragssatz kann auf 18,6 Prozent sinken
06.11.2017 - 17:30 Uhr
![Bericht: Rentenbeitragssatz kann auf 18,6 Prozent sinken](https://news-und-nachrichten.de/artikel/179/179-136-1489831207.jpg)
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Wegen der guten finanziellen Lage der gesetzlichen Rentenversicherung kann der Rentenbeitragssatz im kommenden Jahr von 18,7 auf 18,6 Prozent sinken. Das ist dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts zu entnehmen, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstagsausgabe) berichtet. Das Bundesarbeitsministerium habe den Entwurf am Montag an die übrigen Ressorts verschickt hat.
Die Entlastung für die Beitragszahler wird demnach möglich, weil die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung dieses Jahr (bis Oktober) um 4,4 Prozent gestiegen sind. In der Entwicklung spiegelt sich die gute Lage am Arbeitsmarkt. Zum Jahresende wird die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung auf 32,9 Milliarden Euro geschätzt. Damit steigt die Reserve auf 1,59 Monatsausgaben. Nach geltendem Recht muss der Beitragssatz automatisch sinken, sobald die Rücklage 1,5 Monatsausgaben übersteigt. Will die Politik diesen Mechanismus außer Kraft setzen, muss sie dies ausdrücklich per Verordnung tun. Die Arbeitgeber warnten am Montag davor, auf die Entlastung von Arbeitnehmern und Unternehmen zu verzichten. "Der Rentenbeitragssatz sollte zum 1. Januar 2018 auf 18,6 Prozent gesenkt werden, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist", heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Nach dem Bericht kann der Beitragssatz bis 2022 bei 18,6 Prozent bleiben. Anschließend werde der schrittweise steigen - bis auf 20,0 Prozent 2025 und bis auf 21,6 Prozent 2030. Das Ministerium schätzt den Satz für 2031 auf 21,8 Prozent. Nach den Modellrechnungen steigen die Renten bis 2031 um insgesamt rund 36 Prozent. Dies entspricht einer Steigerung um 2,2 Prozent je Jahr. Die endgültige Fassung des Berichts soll am 22. November im Kabinett verabschiedet werden; vorher müssen noch die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung eingearbeitet werden.
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