BAMF: Widerruf von Asylschutz erfolgt meist wegen Vergehen

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BAMF: Widerruf von Asylschutz erfolgt meist wegen Vergehen

20.11.2017 - 00:00 Uhr

BAMF: Widerruf von Asylschutz erfolgt meist wegen Vergehen BAMF: Widerruf von Asylschutz erfolgt meist wegen Vergehen Politik
über dts Nachrichtenagentur

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in diesem Jahr bis Ende Oktober erst "insgesamt 1.799 Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren getroffen". Das berichtet die "Welt" in ihrer Montagausgabe unter Berufung auf das Amt. Meist fiel die Entscheidung im Sinne des Schutzberechtigten aus, nur 391 Mal wurde der Schutztitel aberkannt.

Dabei werden laut Amt die wenigsten Schutzentscheidungen deswegen aufgehoben, weil sich die Verhältnisse im Herkunftsland oder die individuelle Verfolgungssituation des Geflüchteten verändert habe. Laut BAMF betrifft der überwiegende Teil der Aufhebung von Schutzentscheidungen "Personen, bei denen individuelle Umstände die Aufrechterhaltung des asylrechtlichen Schutzes nicht mehr rechtfertigen". Bei diesen Fallkonstellationen erhalte das Bundesamt entsprechende Hinweise, insbesondere von den Ausländer- und Sicherheitsbehörden. "Mögliche Gründe für die Einleitung eines Widerrufs - beziehungsweise Rücknahmeverfahrens sind beispielsweise die Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit, Fortzug ins Herkunftsland, Begehung von Straftaten oder auch sicherheitsrelevante Erkenntnisse anderer Behörden", teilte das Amt der "Welt" mit. Wenn das BAMF nicht spätestens drei Jahre nach der Anerkennung eines Schutzberechtigten den Fortbestand des Fluchtgrundes widerruft oder rücknimmt, erhalten die Schutzberechtigten einen Rechtsanspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Nur sprachlich und wirtschaftlich "gut Integrierte" können ihn direkt in Anspruch nehmen, "weniger gut Integrierte" nach weiteren zwei Jahren, vorausgesetzt, sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt oder überwiegend von Transferleistungen abhängig.

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Kommentare zu "BAMF: Widerruf von Asylschutz erfolgt meist wegen Vergehen"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
20.11.2017 01:03 Uhr

Ich persönlich finde eigentlich man sollt das Schutzrecht immer, unbefristet wieder entziehen können.

Das würde dann mehr daon abhalten, Straftaten zu begehen.