Verwaltungsrichter: Abschiebegesetze zeigen kaum Wirkung

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Verwaltungsrichter: Abschiebegesetze zeigen kaum Wirkung

18.07.2017 - 07:57 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die jüngsten Gesetzesänderungen für leichtere Abschiebungen haben für die Verwaltungsgerichte kaum eine Entlastung gebracht. "Es war ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein Quantensprung", sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe). Das geltende Recht habe nach wie vor eine enorme Anreizwirkung für Ausreisepflichtige, "Verfahren am laufenden Meter" zu führen.

Aus seinen Landesverbänden habe er entsprechende Rückmeldungen bekommen: "Nach unseren Erfahrungen ist es so, dass Abschiebungen wie in der Vergangenheit häufig scheitern, weil ärztliche Atteste vorgelegt oder immer wieder neue Folgeanträge gestellt werden." Vor allem psychische Erkrankungen würden in großem Umfang angegeben. "Die Belastung der Verwaltungsgerichte ist enorm, die Lage dramatisch", sagte der BDVR-Vorsitzende. Die Bundesregierung hatte zuletzt im Frühjahr neue Regelungen beschlossen, mit denen abgelehnte Asylbewerber schneller aus Deutschland abgeschoben werden können. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren zu Jahresbeginn rund 207.000 Personen in Deutschland ausreisepflichtig. Aus seinen Landesverbänden hört der BDVR-Vorsitzende Seegmüller auch Kritik an der eigentlichen Abschiebepraxis der zuständigen Ausländerbehörden. "Es führt zu einer gewissen Frustration, dass unsere Entscheidungen häufig nicht durchgesetzt werden", heißt es etwa. Schließlich mühten sich die Verwaltungsgerichte, die asylrechtlichen Verfahren trotz der extrem angespannten Lage schnell und zeitnah zu entscheiden.

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Kommentare zu "Verwaltungsrichter: Abschiebegesetze zeigen kaum Wirkung"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
18.07.2017 17:10 Uhr

Gesetze bieten in der Regel immer ein wenig Spielraum, daher sollte man hier erst einmal untersuchen, ob das Problem wirklich bei den Gesetzen oder eher bei deren Anwendung liegt.