Verbraucherschützer mahnen Onlinebezahldienst PayPal ab

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Verbraucherschützer mahnen Onlinebezahldienst PayPal ab

14.02.2018 - 01:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Verbraucherschützer haben den beliebten Onlinebezahldienst PayPal wegen seiner 80 Seiten umfassenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. "PayPal verstößt damit gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz und benachteiligt die Verbraucher", kritisierte Carola Elbrecht, Rechtsreferentin für den Marktwächter Digitale Welt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Drucken Verbraucher die AGB zu Hause einseitig auf DIN A4 aus, bekommen sie 80 Seiten Papier auf circa 24 Metern. Das ist aus Verbrauchersicht unzumutbar und muss geändert werden."

Die Verbraucherschützer sehen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. "Hier liegt nach unserer Auffassung nicht nur wegen formaler Unverständlichkeit der AGB, sondern gerade auch wegen des erforderlichen Zeitumfangs, um das vollständige Regelwerk lesen und verstehen zu können, ein Wettbewerbsverstoß vor", erläutert Elbrecht. PayPal hat bis zum 28. Februar 2018 Zeit, zu reagieren. Der Finanzdienstleister PayPal, der in Deutschland rund 18,9 Millionen Kunden hat, prüft die Angelegenheit, will sich aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dazu äußern, sagte eine Sprecherin. "Es kann nicht sein, dass sich Unternehmen einen systematischen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie Verbraucher mit überlangen AGB konfrontieren, für deren Lektüre diese weit mehr als eine Stunde benötigen. So haben Verbraucher keine realistische Chance, sie in ihrer Gänze und Reichweite zu erfassen", kritisierte die Marktwächterin Elbrecht. Der Text der neuen AGB von PayPal umfasse 20.000 Wörter, 1.000 Sätze, wovon der längste Satz aus 111 Wörtern bestehe. Bei einer angenommenen Lesegeschwindigkeit von 250 Worten pro Minute benötigten Verbraucher 80 Minuten, um die neuen Bedingungen vollständig zu lesen, sagte Elbrecht. Nutzer von Smartphone-Apps müssten 330 Mal den Bildschirm herunter scrollen, um ans Ende des Textes zu gelangen.

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Kommentare zu "Verbraucherschützer mahnen Onlinebezahldienst PayPal ab"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
14.02.2018 10:42 Uhr

Das ist echt Wahnsinn, was PayPal da an AGB verfasst hat. Selbst wenn man es durchliest, muss man sich ja auch alles merken, zumindest im Groben. Das klappt auch nicht bei jedem mit nur einmal "schnell" lesen.
Daher denke ich, das die meisten Nutzer, die AGB gar nicht lesen und einfach denken, "wird schon passen".