Staatsrechtler Scholz fordert tiefgreifende Reform des Asylrechts

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Staatsrechtler Scholz fordert tiefgreifende Reform des Asylrechts

02.05.2018 - 00:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der Staatsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hat eine tiefgreifende Reform des deutschen Asylrechts gefordert. Er empfehle, "nach dem Vorbild anderer europäischer Länder das Asylrecht vom subjektiven, jederzeit einklagbaren Recht umzuwandeln in eine institutionelle Garantie objektiv-rechtlicher Art, um die Beschränkungsmöglichkeiten für den Gesetzgeber zu erweitern", sagte Scholz der "Welt". Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Rechtsprechung zur Asylrechtsreform 1993 "sehr klar ausgeführt, dass das Asylrecht durchaus eingeschränkt werden kann und dass der Gesetzgeber hier ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum hat. Und diesen Gestaltungsspielraum gilt es zu nutzen."

Scholz konstatierte, dass das Asylrecht in seiner jetzigen Form "längst überfordert wird durch eine viele Hunderttausende umfassende Einwanderungswelle. Darum müssen wir korrigierende und teilweise auch einschränkende Regelungen schaffen." Dabei hält Scholz auch eine feste Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten rechtlich möglich: "Ja, der Bundestag könnte eine entsprechende Grenze verbindlich festlegen und sagen: Aus Gründen der Gemeinverträglichkeit können wir nicht mehr aufnehmen. Daran wären dann auch sämtliche Behörden gebunden." Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist lediglich davon die Rede, dass der Zuzug von Flüchtlingen die Zahl von 220.000 Personen jährlich nicht überschriten solle. Kanzlerin Angela Merkels (CDU) Äußerung im Jahr 2015, dass das Grundrecht auf Asyl keine Obergrenze kenne, erklärte Scholz für "verfassungsrechtlich falsch". "Wenn die Migranten heute den Staat zwischen 25 und 50 Milliarden Euro kosten, und das bleibt so über zehn, 20, möglicherweise noch mehr Jahre, dann ist die Frage der Belastbarkeit des Sozialstaats durchaus aktuell." Sowohl aus der Sicht von Grundgesetzartikel 16a als auch aus dem Sozialstaatsprinzip heraus seien "Obergrenzen nicht nur möglich, sondern im Fall einer Überlastung sogar zwingend erforderlich".

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