Seehofer bremst Söder beim Aufbau einer bayerischen Grenzpolizei

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Seehofer bremst Söder beim Aufbau einer bayerischen Grenzpolizei

02.05.2018 - 15:22 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will keine Aufgaben der Bundespolizei auf die in Bayern geplante Grenzpolizei übertragen. "In der Bundesregierung bestehen derzeit keine Überlegungen, über diesen gegenwärtigen Stand hinaus, Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes abzugeben", heißt es in der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Benjamin Strasser, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Donnerstagsausgaben berichten. Das Bundesinnenministerium verwies auf ein Verwaltungsabkommen mit Bayern aus dem Jahr 2008.

Demnach gebe es nur wenige Ausnahmen, in denen die Bundespolizei Befugnisse an den Freistaat abtrete. Abweichungen von dieser Regelung seien nicht geplant. "Die Bundespolizei nimmt weiterhin die ihr gesetzlich zugewiesene Aufgabe nach § 2 des Bundespolizeigesetzes wahr." Ende März hatte Bayerns neuer Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, eine bayerische Grenzpolizei mit einem Schwerpunkt bei der Schleierfahndung aufbauen zu wollen. FDP-Innenexperte Strasser wertet die Antwort aus dem Bundesinnenministeriums als deutliche Absage an die Adresse Söders. "Grenzschutz bleibt Bundessache. Der Freistaat Bayern übernimmt bisher lediglich die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, aber nicht den Grenzschutz, wie es der neue Ministerpräsident Markus Söder künftig will. Das heißt also, entweder wird die neue bayerische Grenzschutztruppe ein zahnloser Tiger und ist überflüssig, weil sie keine Kompetenzen hat, oder es gibt künftig ein heftiges Kompetenzgerangel an den bayerischen Außengrenzen zwischen Seehofers und Söders Truppen", sagte Strasser dem RND.

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Kommentare zu "Seehofer bremst Söder beim Aufbau einer bayerischen Grenzpolizei"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von Solinn
03.05.2018 12:18 Uhr

Ich finde, dass die Regelungen im Gesetz, wer welche Aufgaben verfolgt, gut geregelt sind und nicht von einem Bundesland einfach geändert werden sollten.