Rechnungshof hält Medizinischen Dienst für völlig überlastet

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Rechnungshof hält Medizinischen Dienst für völlig überlastet

22.06.2017 - 00:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist nach Ansicht des Bundesrechnungshofes wegen Personalmangels völlig überlastet. Das schreiben die Rechnungsprüfer jetzt in einem Gutachten, über das die "Bild" (Donnerstag) berichtet. Der MDK habe "keine ausreichenden personellen Kapazitäten", heißt es.

Das sei "nicht hinnehmbar." Bundesweit prüfen 15 Medizinische Dienste mit rund 9.000 Mitarbeitern die Qualität der Heime. Sie schreiben Gutachten, die entscheiden, welche Hilfe die fast drei Millionen Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten. Und Mitarbeiter kontrollieren Klinikrechnungen, um Verschwendung zu verhindern. Diese Prüfungen aber hätten sich nun wegen des Personalmangels um bis zu sieben Monate verlängert. Und die Qualität der Pflegeheime könne nicht so häufig überprüft werden wie notwendig. Außerdem müsse der MDK immer häufiger externe Gutachter beauftragen - in manchen Regionen für mehr als jeden dritten Pflegefall. "Pflegegutachten müssen aber unabhängig erfolgen", fordert Klaus Müller, Chef des Bundesverbands Verbraucherzentrale. Der Politik ist der Personalmangel des MDK lange bekannt. Mehrere Hundert Mitarbeiter wurden deshalb seit 2015 eingestellt. Viel zu wenige, so die Rechnungsprüfer. Denn: Es gibt immer mehr Pflegefälle. Und die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade sorgt für Mehrarbeit. Auf "Bild"-Anfrage räumte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein: "Auch bei der Krankenversicherung muss der Personalbedarf stärker an die Aufgaben angepasst werden."

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Kommentare zu "Rechnungshof hält Medizinischen Dienst für völlig überlastet"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von Freddie32
22.06.2017 02:09 Uhr

das ist natürlich für den ärztlichen dienst eine Katastrophe und eine schwer überwindbare hürde.
da muss geholfen werden und aufgestockt werden so das eine entlastung statt finden kann.