NRW stellt Bedingungen für Beteiligung an "Ankerzentren"

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NRW stellt Bedingungen für Beteiligung an "Ankerzentren"

06.05.2018 - 11:38 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Nordrhein-Westfalen ist unter bestimmten Bedingungen bereit, die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigten neuen Ankerzentren für Flüchtlinge mitzutragen. "Die Frage wird sein, ob es sich um reine Abschiebezentren handeln soll oder aber, wie es ursprünglich geplant war, um Einrichtungen, die zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung beitragen. Wenn letzteres der Fall ist, können wir uns vorstellen, uns entsprechend zu beteiligen", sagte NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) der "Welt".

Nach seinen Vorstellungen gehe es "um offene Flüchtlingsunterkünfte, wo sich alle Beteiligten eines Asylverfahrens unter einem Dach befinden". Man brauche vor allem eine schnellere Bearbeitung der Asylverfahren. Es müssten Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der jeweils zuständigen Verwaltungsgerichte vor Ort anwesend sein. Zudem müsse es in den Ankerzentren eine Rechts- und Rückkehrberatung geben. Stamp lehnt es ab, Abschiebungspflichtige zu kasernieren. Man könne "abgelehnte Asylbewerber rechtlich nicht einfach einsperren". Gleichwohl müsse es eine "Residenzpflicht für die dort untergebrachten Flüchtlinge geben, an die auch die Auszahlungen von Leistungen geknüpft sind".

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