Immer mehr Asylanträge von in anderen EU-Staaten Anerkannten

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Immer mehr Asylanträge von in anderen EU-Staaten Anerkannten

08.04.2018 - 00:00 Uhr

Immer mehr Asylanträge von in anderen EU-Staaten Anerkannten Immer mehr Asylanträge von in anderen EU-Staaten Anerkannten Politik
über dts Nachrichtenagentur

Die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge von bereits in anderen EU-Staaten anerkannten Flüchtlingen hat sich mehr als verdoppelt. 2017 wurden 8.210 solcher Anträge verzeichnet, im Jahr zuvor waren es 2.997, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage mitteilte. Zwar führen diese Anträge grundsätzlich nicht zur Anerkennung, weil sie als "unzulässig" gar nicht erst bearbeitet werden, doch trotzdem wird nur ein Bruchteil dieser weitergereisten Schutzberechtigten wieder in das für sie zuständige Land abgeschoben.

Ganz exakt lässt sich die Zahl der Rückführungen dieser Gruppe nicht ermitteln. Sie lag 2017 höchstens bei 1.428 wie aus Antworten der Bundesregierung auf Linkspartei-Anfragen hervorgeht. Obwohl es für schon anderswo anerkannte Flüchtlinge in Deutschland unmöglich ist, hier einen weiteren Schutztitel zu erhalten, können sie gegen ihre Abschiebung klagen. Laut dem Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Berlin, Christian Gau, gibt es "inzwischen eine Vielzahl von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, durch die Abschiebungen von Schutzberechtigten nach Italien und andere EU-Länder unterbunden worden sind, insbesondere bei Erkrankten oder Alleinerziehenden". Häufig werde in den jeweiligen Entscheidungen "auch darauf abgestellt, dass in dem betreffenden Land nicht sichergestellt ist, dass Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte zumindest in den ersten Wochen nach ihrer Ankunft Zugang zu Obdach, Nahrungsmitteln und sanitären Einrichtungen haben", sagte er der "Welt am Sonntag". Für Gau sollte es "eine Selbstverständlichkeit sein, dass in anderen Staaten anerkannte Schutzberechtigte, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten, in ihren Aufnahmestaat zurückgebracht werden müssen. Schon deswegen, weil die Verhinderung des sogenannten asylum shopping eines der Ziele des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist. Die Realität sieht jedoch anders aus."

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