Habeck will bei Energiepreisbremsen nachbessern

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Habeck will bei Energiepreisbremsen nachbessern

28.02.2023 - 08:02 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will bei den gesetzlichen Grundlagen der Energiepreisbremsen nachbessern. Sein Ministerium hat am Dienstag die Ressortabstimmung für ein Reparaturgesetz bei der Gas- und Strompreisbremse eingeleitet, wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf Ministeriumskreise berichtet. "In die Novelle fließen unter anderem die Ergebnisse von Gesprächen ein, die das Ministerium mit Energieversorgern, Unternehmen und Verbänden geführt hat", heißt es.

Wichtigster Baustein ist die Umsetzung der Rückzahlungen, wenn Unternehmen im Zuge der Energiepreisbremsen zu viel Geld bekommen. Bislang war vorgesehen, dass erst nach Einstellung der Preisbremsen Ende 2023 die Überprüfungen starten, ob die Unternehmen die Auflagen der EU-Kommission etwa zu Höchstgrenzen und Gewinnrückgang erfüllen. Mit der gesetzlichen Anpassung will Habeck die Möglichkeit schaffen, dass Unternehmen zwischendurch überprüft werden können, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass sie zu viel Geld bekommen.

Dann müssen Firmen ihre Daten offenlegen und können im Zweifel verpflichtet werden, die zu viel erhaltenen Staatshilfen zurückzuzahlen. In dem Gesetz will Habeck "Prüfbehörden" mit der Abwicklung der Rückzahlungen beauftragen. Weil staatliche Stellen dafür allerdings nicht genügend Kapazitäten haben, wird das Ministerium die Aufgabe per Ausschreibung an private Organisationen vergeben.

Das dürften insbesondere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, die auch Unternehmen beim Bezug der Staatshilfen beraten. "Interessenkonflikte oder eine Verletzung etwaiger berufsrechtlicher Pflichten" müssten ausgeschlossen werden, heißt es dazu aus dem Wirtschaftsministerium. Das Ministerium will mit dem Reparaturgesetz zudem klarstellen, dass Unternehmen bei einem Verstoß gegen das Boni- und Dividendenverbot die kompletten staatlichen Entlastungen durch die Energiepreisbremsen zurückzahlen müssen.<P>

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