Habeck: Bayerisches Polizeigesetz nicht als "Blaupause" betrachten
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Kommentare zu "Habeck: Bayerisches Polizeigesetz nicht als "Blaupause" betrachten"
Insgesamt 1 Kommentar vorhanden
Als Blaupasue sollte man - finde ich zumindest - Gesetze so oder so nicht verwenden.
Das mit den Überwachungsrechten der Polizei ist definitiv ein zweitschneidiges Schwert. Klat hilft es der Sicherheit, aber die Frage ist, wie weit ist es ethisch vertretbar ohne trifftigen Grund das das Recht auf Privatsphäre zu verletzen.
14.05.2018 08:39 Uhr