DGB: Werkvertrag-Verbot nicht mit Tochterfirmen umgehbar

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DGB: Werkvertrag-Verbot nicht mit Tochterfirmen umgehbar

30.07.2020 - 18:33 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zufolge kann der Schlachtbetrieb Tönnies durch die Gründung von Tochterfirmen das geplante Werkvertrag-Verbot in der Branche nicht umgehen. "Mit dem neuen Gesetz wird eindeutig klargestellt, dass Beschäftigte nur beim Inhaber direkt arbeiten dürfen", teilte der DGB dem Nachrichtenportal Watson mit. Tönnies hatte zuletzt 15 sogenannte Vorratsgesellschaften am Amtsgericht Gütersloh für Rheda-Wiedenbrück ins Handelsregister eintragen lassen.

Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, mit den Firmenneugründungen die Abschaffung von Werkverträgen und Leiharbeitern in der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung ab 2021 umgehen zu wollen, berichtet das Portal. "Die Subunternehmen wurden von Tönnies bereits vor Veröffentlichung des neuen Gesetzesentwurfs zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie gegründet. Nach derzeitigem Stand des Gesetzes darf aber nur mit eigenem Personal unter Verantwortung des Inhabers gearbeitet werden. Deswegen ist eine Auslagerung nicht möglich", so der DGB zu Watson. Ein Tönnies-Sprecher wies die Vorwürfe gegenüber Watson zurück und mahnte: "Wir wollen eindringlich darum bitten, keine Gerüchte zu transportieren, die nicht zutreffen. Wir haben angekündigt, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kernbereichen der Produktion direkt anzustellen." Dabei bleibe es "uneingeschränkt". Die Gründung dieser Vorratsgesellschaften sei ein völlig normaler Vorgang in einem internationalen Konzern.

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