Bundesregierung will Konjunkturpaket in drei Teilen beschließen

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Bundesregierung will Konjunkturpaket in drei Teilen beschließen

09.06.2020 - 00:02 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung will das 130-Milliarden-Euro-Konjunkturpaket in drei Teilen durch Bundestag und Bundesrat bringen. Das berichtet die "Bild". Damit Teil 1 (vor allem die Mehrwertsteuersenkung, der Kinderbonus und steuerliche Erleichterungen für Unternehmen) zum 1. Juli in Kraft treten kann, ist eine Sondersitzung des Bundeskabinetts am 12. Juni geplant.

Nach den Beratungen im Bundestag sollen die Regelungen dann in einer Sondersitzung des Bundesrats am 26. Juni von der Länderkammer abgesegnet werden. Der zweite Teil besteht unter anderem aus der nötigen Grundgesetzänderung für die Übernahme von Unterbringungskosten von Hartz-IV-Beziehern in den Kommunen und soll zum 1. Oktober in Kraft treten. Die Beratungen dazu können noch vor der Sommerpause im Bundestag beginnen und im September regulär von Parlament und Bundesrat beschlossen werden. Alle weiteren Regelungen (z.B. Soli-Reduzierung, Änderung bei der Kfz-Steuer etc.) können in Ruhe im Herbst debattiert und zum 1. Januar 2021 dann planmäßig in Kraft gesetzt werden. Für den wieder in Gang kommenden Tourismus soll außerdem ein Risiko-Index für die Einreise bzw. Rückreise nach Deutschland entwickelt werden, weil eine pauschale Pflicht-Quarantäne wegen der inzwischen ergangenen Gerichtsurteile nicht möglich ist. Der Index soll weltweit Risiko-Gebiete kennzeichnen und einerseits die Infektionszahlen (mehr als 50 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) und andererseits die Hygienebedingungen und Testpraxis in den jeweiligen Regionen berücksichtigen. Anhand dieses Index` soll dann entschieden werden, ob aus dem Urlaub zurückkehrende Deutsche oder aus Drittstaaten einreisende Ausländer in Quarantäne müssen oder nicht. Noch unklar ist, ob zwischen Dienstreisen und Touristen unterschieden werden soll und ob der Risiko-Index auf für Regionen innerhalb Europas (z.B. Mallorca, Ischgl etc.) gelten soll. Das Bundesinnenministerium soll dazu eine Musterverordnung erarbeiten.

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