Bundesarchiv: Maike Kohl-Richter soll Akten herausgeben

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Bundesarchiv: Maike Kohl-Richter soll Akten herausgeben

24.06.2017 - 16:05 Uhr

Bundesarchiv: Maike Kohl-Richter soll Akten herausgeben Bundesarchiv: Maike Kohl-Richter soll Akten herausgeben Politik
über dts Nachrichtenagentur

Nach dem Tod von Altkanzler Helmut Kohl hat sich der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, schriftlich an die Witwe Maike Kohl-Richter gewandt. Nach Informationen der "Welt am Sonntag" hat Hollmann im Anschluss an Kondolenzworte und eine Würdigung von Kohls Verdiensten in dem auf den 21. Juni datierten Brief die "Unterstützung" seiner Behörde bei der Regelung des schriftlichen Nachlasses angeboten. Hollmann bezieht sich dabei offenbar sowohl auf den privaten wie auf den dienstlichen Schriftverkehr Helmut Kohls.

Die Herausgabe der privaten Unterlagen stellt der Behördenchef der Witwe anheim, fordert dann allerdings in klaren Worten die Weiterleitung des "staatlichen Schriftguts" aus der Zeit von Kohls Wirken, so die Zeitung. Sie möge die Unterlagen doch über das Bundeskanzleramt an das Bundesarchiv weiterreichen. Für ein Gespräch, so Hollmann, stünde er gern zur Verfügung. Ein Sprecher des Bundesarchivs hatte bereits vor einigen Tagen das Interesse seiner Behörden am Nachlass von Kohl bekundet. Nach Informationen der "Welt am Sonntag" liegen in Kohls Bungalow in Oggersheim allerdings keine Kanzleramtsakten. Kohl hat laut des Berichts testamentarisch klar verfügt, dass Maike Kohl-Richter über Verbleib und Nutzung der in seinem Besitz befindlichen übrigen Akten, Aufzeichnungen, Notizen und Papiere verfügen soll.

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Kommentare zu "Bundesarchiv: Maike Kohl-Richter soll Akten herausgeben"

Insgesamt 5 Kommentare vorhanden


Kommentar von GoldSaver
25.06.2017 13:58 Uhr

Wenn die Witwe darüber verfügen soll, sollte das auch so gemacht werden.

Vor allem, was will man jetzt unbedingt mit den Akten, die haben bisher auch nicht "gefehlt".

Kommentar von Middely
25.06.2017 08:40 Uhr

Da sieht man offenbar einen Charakterzug des Altkanzlers: möglichst allmächtig sein und über Dokumente, die vielleicht von staatlichem Interesse sein könnten, ganz einfach die Witwe entscheiden lassen. Also wäre auch ein Verbrennen oder als WC-Papier verwenden denkbar.

Kommentar von Holly003120
24.06.2017 23:31 Uhr

Warum soll sie die Akten herausgeben.
Nein.
Sollen andere doch ihre Akten rausgeben.
Zum Beispiel Walter Kohl.
Herr Helmut Kohl war nicht verpflichtet, nur 1 Frau im Leben zu haben.
Und Sohn Walter Kohl ist nicht nur Kind , sondern ein ganz seperater Mensch für sich selbst.
Das sollten Kinder als erstes lernen, wenn sie in die Schule kommen.
Kinder fragen die Eltern nämlich 30-40 Jahre lang : Haste mal ne Mark.

Kommentar von Freddie32
24.06.2017 21:36 Uhr

Das sind auch Nachlässe und geschichtliche schreiben die durch aus eine relevante Bedeutung besitzen und mal sehen ob die witwe Kohls einlenken wird.
mal sehen.

Kommentar von Heisenberg
24.06.2017 16:18 Uhr

Da stellt sich die Frage, warum diese dienstlichen Akten überhaupt im Besitz der Familie Kohl sind. Wenn ein Beamter oder Angestellter in den Ruhestand geht, hat er doch auch keine dienstlichen Akten im Privatbesitz zu haben.