"Welt": Viele Ausreisepflichtige erhalten Aufenthaltserlaubnisse

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"Welt": Viele Ausreisepflichtige erhalten Aufenthaltserlaubnisse

30.06.2017 - 00:10 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Viele ausreisepflichtige Ausländer bekommen in Deutschland offenbar trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, waren zum 31. Mai diesen Jahres 50.081 ehemalige Ausreisepflichtige im Ausländerzentralregister gespeichert, die eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Das schreibt die "Welt" in ihrer Freitagausgabe.

Diese Aufenthaltserlaubnis wird vergeben, wenn die Ausreise vom Ausländer unverschuldet unmöglich ist und zudem mit dem Wegfall des Ausreisehindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Wie eine Sprecherin des Ministeriums weiter mitteilte, sind 6.405 ehemalige Ausreisepflichtige mit einer Aufenthaltserlaubnis für Härtefälle registriert und weitere 6.834 ehemalige Ausreisepflichtige mit verschiedenen Aufenthaltstiteln für gut integrierte oder qualifizierte Zuwanderer und deren Angehörige. Dem Ministerium zufolge kommt zu den genannten Angaben "noch eine statistisch nicht gesondert auswertbare Zahl von ehemals vollziehbar Ausreisepflichtigen hinzu, denen mittlerweile eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist zum Beispiel wegen Heirat mit einem Deutschen beziehungsweise Unionsbürger, einem Kind mit einem Deutschen beziehungsweise Unionsbürger". Die Vergabe von Aufenthaltstiteln an Ausreisepflichtige aus diesen Gründen sei deswegen nicht statistisch auswertbar, weil diese Titel an Ausreisepflichtige wie auch an nicht Ausreisepflichtige erteilt werden können und deswegen nicht gesondert im Ausländerzentralregister abrufbar seien, so die Sprecherin des Ministeriums.

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Kommentare zu ""Welt": Viele Ausreisepflichtige erhalten Aufenthaltserlaubnisse"

Insgesamt 3 Kommentare vorhanden


Kommentar von skazchan
11.09.2017 21:20 Uhr

Mich wundern hier gar nichts mehr, wobei das natürlich schlimm genug ist. Ich wusste ja bereits das ausreisepflichtige Menschen trotzdem geduldet werden, aber das sie im nachhinein eine Aufenthaltserlaubnis kriegen war mir neu.

Kommentar von GoldSaver
30.06.2017 05:34 Uhr

Es ist ja schon "schlimm" genug das viele abschiebepflichtige Personen nicht abgeschoben werden, aber das sogar viele ausreisepflichtige eine Erlaubnis für den Verbleib in der BRD bekommen, ist ja die Höhe. Kein Wunder, das immer mehr versuchen illegal ins Land zu kommen, wenn man dann doch zu 90% am Ende vollkommen legal dort bleiben darf...

Kommentar von Freddie32
30.06.2017 00:26 Uhr

natürlich ist helfen wichtig und ich stehe auch absolut dahinter jedoch das teile ich eher mit gemischten gefühlen.
wir haben nicht umsonst gesetze und diese werden anscheinend ausgehebelt.
Ausreisepflichtig bedeutet ausreispflichtig.