Zahl der Unternehmensinsolvenzen gesunken

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Zahl der Unternehmensinsolvenzen gesunken

09.07.2020 - 08:34 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im April 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13,3 Prozent gesunken. Insgesamt meldeten die deutschen Amtsgerichte 1.465 Firmenpleiten, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Coronakrise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider.

Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im April 2020 mit 249 Fällen im Baugewerbe (April 2019: 280). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel, einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, stellten 231 Insolvenzanträge (April 2019: 284). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 163 (April 2019: 194) und im Gastgewerbe 159 (April 2019: 189) Insolvenzanträge gemeldet. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für April 2020 auf knapp 3,2 Milliarden Euro. Im Vorjahresmonat hatten sie bei knapp 1,7 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im April 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Vorjahresmonat. Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 4.857 übrige Schuldner im April 2020 Insolvenz an, so die Statistiker weiter. Das waren 34,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 3.283 Insolvenzanträge von Verbrauchern (-40,1 Prozent gegenüber April 2019) sowie 1.257 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. Dieser sehr große Rückgang der Insolvenzanträge von Verbrauchern erklärt sich zum einen durch den eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte während der Corona-Pandemie und einer damit verlängerten Bearbeitungszeit. Zum anderen haben Verbraucher den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich nach hinten verschoben. Auch für den Juni 2020 zeigen die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen in Deutschland wie bereits in den vorangegangenen Monaten eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zu Juni 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 8,6 Prozent.

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