Zahl der Ehescheidungen gestiegen

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Zahl der Ehescheidungen gestiegen

15.07.2020 - 08:12 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland ist im Jahr 2019 gestiegen. Insgesamt wurden durch richterlichen Beschluss etwa 149.000 Ehen geschieden, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. Das waren knapp 1.000 oder 0,6 Prozent mehr als 2018. Damit gab es erstmals seit 2012 eine leichte Zunahme der Scheidungen.

Zum ersten Mal wurden auch die Scheidungen gleichgeschlechtlicher Ehepaare erfasst: Rund 100 gleichgeschlechtliche Ehen wurden im Jahr 2019 geschieden. Die meisten der 2019 geschiedenen Ehen (82,2 Prozent) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Die Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 16,8 Prozent aus. Bei einem Prozent waren die Reglungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder andere Vorschriften maßgebend. Etwa 26.000 oder 17,3 Prozent aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet. Im Durchschnitt blickten die Paare auf 14 Jahre und zehn Monate Ehedauer zurück. Vor 25 Jahren waren Ehen bereits nach durchschnittlich zwölf Jahren und fünf Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der niedrigere Anteil geschiedener Langzeitehen: 1994 wurden mit 17.000 nur 10,4 Prozent der geschiedenen Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden. Etwa die Hälfte der 2019 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder, so die Statistiker weiter. Von diesen hatten wiederum 51,2 Prozent ein Kind, 38,1 Prozent zwei und 10,6 Prozent drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2019 etwa 122.000 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Bei 88,2 Prozent der Ehescheidungen wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 7,4 Prozent wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,4 Prozent stimmte der Ehegatte oder die Ehegattin dem von dem anderen Ehepartner gestellten Antrag nicht zu. In einigen wenigen Fällen wurde die Scheidung von der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt.

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