Wissenschaftlicher Dienst kritisiert Gesetzentwurf gegen Hasskommentare

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Wissenschaftlicher Dienst kritisiert Gesetzentwurf gegen Hasskommentare

13.06.2017 - 00:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erhebt in einem Gutachten verfassungsrechtliche Bedenken gegen das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), mit dem die Große Koalition gegen Hass-Kommentare und Falschmeldungen im Netz vorgehen will. Der Eingriff des NetzDG in das Grundrecht der Meinungsfreiheit sei nicht gerechtfertigt, weil das Gesetz unbestimmte Begriffe wie "Fake-News" oder "Hate-Speech" nicht definiert und weil weder für die Anbieter noch die Nutzer effektive Rechtsschutzmöglichkeiten gegen unberechtigte Löschungen bestehen, so die Rechtsexperten des Bundestags, berichtet die "Bild" (Dienstag). Die Höhe der Bußgeldandrohung gegen Netzbetreiber sei unverhältnismäßig und werde zu einem "Overblocking" (vorauseilendes Löschen) führen.

"Im Ergebnis kann eine Grundrechtsbeeinträchtigung durch die Entfernung grundrechtlich geschützter Inhalte der Nutzer nicht ausgeschlossen werden. § 3 NetzDG-E stellt demzufolge einen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar", heißt es in dem Gutachten. "Angesichts der Bedeutung der Meinungsfreiheit für ein freiheitlich demokratisches Staatswesen, wird der Eingriff insgesamt als unangemessen und verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt angesehen." Heftiger Widerstand kommt auch aus der Union: "Dieses Gesetz ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Es dient nur der Meinungsunterdrückung. So schleicht die Diktatur in unser Land, indem man Private per Gesetz aufeinander hetzt, um sich zu überwachen", sagte die CSU-Bundestagsabgeordnete Iris Eberl der "Bild".

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Kommentare zu "Wissenschaftlicher Dienst kritisiert Gesetzentwurf gegen Hasskommentare"

Insgesamt 2 Kommentare vorhanden


Kommentar von GoldSaver
13.06.2017 06:20 Uhr

Problematisch ist es auf jeden Fall, da Meinungen nun einmal sehr oft sehr weit auseinander liegen. So ist es auch bei Hasskommentaren. Einer sagt, das etwas ein Hasskommentar ist, der andere sieht es nicht so. Wer hat nun Recht?
Das müsste das Gesetz entscheiden, aber woher weis es das und wie will es das allgemein definieren?

Kommentar von Freddie32
13.06.2017 02:17 Uhr

Absolut stellt es einen eingriff der Meinungsfreiheit dar,wo fängt Hasskommentare an und wo hören sie auf?
menschen sind deswegen jetzt schon eingeschüchtert und trauen sich oft überhaupt nicht mehr kritisch zu schreiben das darf nicht sein.