Weniger rechtskräftige Verurteilungen

Gemischtes Justiz


Weniger rechtskräftige Verurteilungen

21.12.2021 - 09:05 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Im Jahr 2020 sind rund 699.300 Personen rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt worden. Das waren rund 29.600 beziehungsweise 4,1 Prozent weniger als im Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit. Bei weiteren rund 153.300 Personen endete das Strafverfahren nicht mit einer rechtskräftigen Verurteilung, sondern einer anderen gerichtlichen Entscheidung, zum Beispiel Freispruch oder Verfahrenseinstellung.

Wie in den Vorjahren erfolgten auch 2020 anteilig die meisten Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten sowie wegen Verkehrsdelikten. Eigentums- und Vermögensdelikte machten zusammen knapp 40 Prozent aller Verurteilungen aus, Verkehrsdelikte mehr als 20 Prozent. Im Vergleich zu 2019 ging die Zahl der Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten um 22.900 oder 7,8 Prozent zurück, bei den Verkehrsdelikten lag der Rückgang insgesamt bei 3.700 beziehungsweise 2,2 Prozent.

Die Strafverfolgungsstatistik erfasst Verurteilungen zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils. So wurde bei knapp einem Drittel aller im Jahr 2020 erfassten Verurteilungen die zugrundeliegende Tat auch im selben Jahr begangen, bei zwei Dritteln hingegen erfolgte die Tat vor 2020. Auswirkungen der Corona-Pandemie sind daher in dieser Statistik derzeit nur punktuell sichtbar, zum Beispiel bei der Zahl der Verurteilten wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.

Während es im Vorjahr zwei Verurteilungen wegen Strafvorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz gab, waren es im gesamten Jahr 2020 insgesamt 147. Von allen rechtskräftigen Verurteilungen im Jahr 2020 war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht wie bereits in den Vorjahren die häufigste Sanktionsart. Den Statistikern zufolge wurden insgesamt rund 554.600 Personen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das entspricht 79,3 Prozent aller rechtskräftigen Verurteilungen. <P>Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest wurde bei rund 93.200 Personen (13,3 Prozent) entschieden. Die Zahl der Verurteilungen nach dem allgemeinen Strafrecht 2020 ging im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 Prozent auf 647.800 zurück, die Zahl der Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht um 12,9 Prozent auf 51.500.

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