Wagenknecht: Mindestlohn bei Entlohnung von Flüchtlingen unvermeidlich
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Kommentare zu "Wagenknecht: Mindestlohn bei Entlohnung von Flüchtlingen unvermeidlich"
Insgesamt 3 Kommentare vorhanden
Den Mindestlohn nicht zu zahlen ist eine Straftat. Dieser gilt nämlich überall und darf von der Wirtschaft nicht ignoriert werden. Warum sollte dies für Flüchtlinge also nicht gelten?
Kommentar von Eckhard
09.09.2017 07:49 UhrWas für eine Frage. Natürlich gelten diese Gesetze auch für Flüchtlinge. Gleiche Arbeit, gleicher Lohn, denn sonst hätten die Firmen nur mal wieder eine Möglichkeit den Mindestlohn zu unterwandern.
Kommentar von Freddie32
09.09.2017 02:48 Uhrabsolut,wenn flüchtlinge die gleiche arbeit verrichten sollten sie auch gleich bezahlt werden,ansonsten besteht die gefahr darin das nur wieder firmen daran provitieren.
10.09.2017 19:33 Uhr