VZBV: Insolvenzschutz für Pauschalreisende muss deutlich steigen

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VZBV: Insolvenzschutz für Pauschalreisende muss deutlich steigen

12.12.2019 - 01:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hält eine deutliche Aufstockung der Insolvenzschutzversicherung für Pauschalreisende für notwendig. "Der Höchstauszahlungsbetrag der Insolvenzversicherung für Pauschalreisen muss deutlich auf mindestens eine Milliarde Euro aufgestockt werden", sagte der Reiseexperte des VZBV, Felix Methmann, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). "Dieser Betrag kann entweder über Fonds, Versicherungen oder über eine Kombination beider Finanzierungen erfolgen. Die Form der Absicherung ist egal, Hauptsache sie ist wirksam."

Eine Aufstockung sei dringend erforderlich, unterstrich der Verbraucherschützer. "Denn: Wenn TUI pleite gehen würde, müsste der Staat erneut einspringen. TUI erzielt derzeit einen Umsatz von rund fünf Milliarden Euro. 20 Prozent davon sind in der Regel Anzahlungen für ausstehende Reisen. Insofern würden damit bei einer Pleite mindestens eine Milliarde Euro an Entschädigungen fällig." Eine entsprechende Aufstockung der Summe wäre in Deutschland "auch eine Art Spezialgesetz für TUI". Auch der Präsident des Deutschen Reiseverbands, Norbert Fiebig, hält eine Neuregelung der Insolvenzversicherung für notwendig: "Wir müssen das System der Insolvenzabsicherung verbessern, daran führt kein Weg vorbei. Klar ist, dass eine verbesserte Absicherung nicht zum Nulltarif zu haben ist. Ein künftiges Modell muss Kundengelder absichern und eben auch für die Reiseveranstalter wirtschaftlich tragbar sein." Der Rechtsdienstleister Myright will unterdessen seine geplante Klage gegen die Bundesregierung auf Staatshaftung auch nach der angekündigten Entschädigung noch nicht zurückziehen. "Bisher wurden noch keine Entschädigungsgelder ausbezahlt. Außerdem ist fraglich, wann und in welcher Höhe die Urlauber tatsächlich entschädigt werden", sagte Jan Eike-Andresen, Leiter der Myright-Rechtsabteilung den Funke-Zeitungen. Myright hatte bereits vor Kurzem der Bundesregierung eine Frist zur Entschädigung von betroffenen Thomas-Cook-Kunden gesetzt. "Sollten bis Dienstag, den 17. Dezember 2019, keine Entschädigungszahlungen auf die bereits verschickten Zahlungsaufforderungen eingegangen sein, behalten wir uns eine anschließende Klage weiterhin vor." Ziel sei es, dass alle Kunden tatsächlich entschädigt werden.

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