Verfassungsschutz überprüfte auf Ministeriumsanfrage Hunderte NGOs

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Verfassungsschutz überprüfte auf Ministeriumsanfrage Hunderte NGOs

29.10.2020 - 07:50 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der Verfassungsschutz hat auf Anfrage von Ministerien in den vergangenen Jahren Hunderte Nichtregierungsorganisationen überprüft. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Erstmals werden hier Zahlen zum umstrittenen sogenannten Haber-Verfahren genannt.

Demnach teilte der Geheimdienst 2019 in 249 und 2018 in 85 Fällen mit, ob verfassungsrechtliche Erkenntnisse zu Gruppierungen vorliegen, die sich um Projekte oder Fördermittel des Bundes beworben hatten. Die meisten Anfragen - mehr als 300 - stellte das Bundesinnenministerium. Deutlich weniger Überprüfungen veranlassten die Integrationsbeauftragte, das Auswärtige Amt sowie das Bundesfamilienministerium in den beiden Jahren. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz, sagte auf Anfrage der NOZ, er sehe sich angesichts der Zahlen in der "Notwendigkeit einer Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber" bestätigt. Eine gesetzliche Regelung sei unerlässlich, so Kelber. "Nur auf diese Weise können die Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz im Einklang mit dem Grundgesetz in die Entscheidung über die Vergabe staatlicher Leistungen einbezogen werden." Linken-Politikerin Ulla Jelpke kritisierte, die Überprüfung sei eine "deutliche Misstrauenserklärung" gegenüber engagierten Bürgern. Sie forderte: "Diese Überprüfungspraxis muss beendet werden." Die Bundesregierung teilte in der Antwort mit, Ziel der Überprüfung sei es, "die missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen zu verhindern". Solche Gruppierungen sollten keine staatlichen Leistungen erhalten. Welche Organisationen 2018 und 2019 überprüft wurden und in wie vielen Fällen die Rückmeldung zur Verwehrung von Fördermitteln führte, teilte die Regierung nicht mit.

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