Verfassungsgericht: Mietpreisbremse ist nicht verfassungswidrig

Politik Justiz Immobilien


Verfassungsgericht: Mietpreisbremse ist nicht verfassungswidrig

20.08.2019 - 09:53 Uhr

Verfassungsgericht: Mietpreisbremse ist nicht verfassungswidrig Verfassungsgericht: Mietpreisbremse ist nicht verfassungswidrig Politik
über dts Nachrichtenagentur

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz eingeführte sogenannte Mietpreisbremse ist nicht verfassungswidrig. Die neu geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn verstießen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, hieß es in einem am Dienstag vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter nahmen eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bestimmungen einstimmig nicht zur Entscheidung an.

Zudem verwarf die dritte Kammer des Ersten Senats zwei die Mietpreisbremse betreffende Vorlagen im Verfahren der konkreten Normenkontrolle einstimmig als unzulässig, weil das vorlegende Gericht sie nicht hinreichend begründet habe. Die Regelungen zur Mietpreisbremse waren Anfang 2015 eingeführt und später modifiziert worden. Im Kern legt das Instrument fest, dass die Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Politik könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "Verfassungsgericht: Mietpreisbremse ist nicht verfassungswidrig"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
20.08.2019 19:41 Uhr

Mag sein, ich denke dennoch nicht, das es viel bringen wird. Irgendwie werden Mieter immer einen Weg finden die Miete anders zu erhöhen. Und mal ehrlich was will man da auch groß machen, wenn man die Wohnung braucht.