Streit über Musterfeststellungsklage geht weiter

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Streit über Musterfeststellungsklage geht weiter

01.05.2018 - 08:47 Uhr

Streit über Musterfeststellungsklage geht weiter Streit über Musterfeststellungsklage geht weiter Politik
über dts Nachrichtenagentur

Mit scharfer Kritik hat der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) darauf reagiert, dass die neue Musterfeststellungsklage für Fälle mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim Diesel-Skandal auf Druck der Union so ausgestaltet werden soll, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aus dem Kreis der klageberechtigten Institutionen wohl herausfallen würde. "Diese Auseinandersetzung in der GroKo ist ein unwürdiges Schauspiel", sagte Steffen dem "Handelsblatt". Nachdem das Gesetzgebungsverfahren schon "monatelang verschleppt" worden sei, versuche die Union nun offenbar alles, um den Rechtsschutz für Verbraucher so gering wie möglich ausfallen zu lassen.

"Die Union argumentiert vordergründig mit dem Ziel der Verhinderung einer Klageindustrie – tatsächlich werden hier nur Unternehmerinteressen vor den Verbraucherschutz gestellt", kritisierte der Grünen-Politiker. "Diese Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild stand aber auch nach dem ursprünglichen Vorschlag nie zu befürchten." Dass nun nach den Vorstellungen der Union ausgerechnet ein Verein wie die Deutsche Umwelthilfe keine Klagebefugnis haben solle, sei "entlarvend" und zeige, dass hier Politik auf dem Rücken der Verbraucher gemacht werde. Ursprünglich sollten Musterklagen allen Einrichtungen offenstehen, die auch schon eine Unterlassungsklage einreichen dürfen. Klagebefugt wären demnach Institutionen, die bei Klageerhebung etwa mindestens 75 stimmberechtigte Mitglieder haben. Also auch die Umwelthilfe mit ihren knapp 280 Mitgliedern. Nun aber, so die Abmachung zwischen SPD und Union, sollen klagewillige Verbände statt 75 mindestens 350 Mitglieder oder als Dachverband mindestens zehn Mitgliedsverbände vorweisen vorweisen. Die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker verteidigte den verschärften Kriterienkatalog. Zugleich plädierte sie für eine direkte und exklusive Beauftragung von ausgewählten Verbänden. Die Klagebefugnis müsse "eine deutlich höhere Qualifikation voraussetzen und sollte idealer Weise an eine gesonderte Verleihung geknüpft sein", sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete dem "Handelsblatt". Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass das Verfahren "zuverlässig und frei von Interessenkonflikten", etwa von Anliegen etwaiger Spender des Verbandes geführt werde, denn sie seien später an das Ergebnis gebunden. "Auch gegenüber den Unternehmen ist Seriosität erforderlich, um diese vor mutwilligen Klagen zu bewahren", fügte Winkelmeier-Becker hinzu. "Die Musterfeststellungsklage darf nicht zum Geschäftsmodell für Abmahnvereine verkommen."

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