Spahn: Kompromiss bei Paragraf 219a möglich

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Spahn: Kompromiss bei Paragraf 219a möglich

23.04.2018 - 15:19 Uhr

Spahn: Kompromiss bei Paragraf 219a möglich Spahn: Kompromiss bei Paragraf 219a möglich Politik
über dts Nachrichtenagentur

Im Streit über die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (Paragraf 219a StGB) hat sich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kompromissbereit gezeigt. "Wir wollen, dass Frauen in einer schwierigen Konfliktsituation sich gut informieren können. Dieses Ziel ist aus meiner Sicht umfänglich ohne eine Änderung des 219a zu erreichen", sagte er der "Bild" (Dienstagsausgabe).

Darüber solle in der Koalition jetzt weiter beraten werden. In der SPD regt sich Unmut darüber, dass sich die Union entgegen der ausdrücklichen Zusage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei diesem Thema nicht bewegen wolle. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD, sagte der Zeitung: "Wir werden uns von der Bundesregierung nicht auf den St. Nimmerleinstag vertrösten lassen und wollen jetzt Taten sehen in Form eines Vorschlags zur Änderung des Paragraphen 219a. In Beratungsstellen Ärztelisten auszulegen kann man regeln, entscheidend ist aber, die Weitergabe von Informationen über Schwangerschaftsabbrüche straffrei zu stellen." Nach dem SPD-Bundesparteitag hatte der Parteivorstand am Sonntag beschlossen, eine Frist bis Herbst zu setzen. Wenn bis dahin kein Kompromiss in der Bundesregierung oder zwischen den Fraktionen zum Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a gefunden sei, wolle man mit "reformwilligen" Fraktionen oder Abgeordneten gemeinsame Sache machen. Eine Änderung der umstrittenen Regelung für Ärzte solle dann etwa über eine Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang erreicht werden. Die Bundesärztekammer hatte bereits vorgeschlagen, eine zentrale Liste mit allen Ärzten einzurichten, die Abtreibungen durchführen. Entscheidend sei aber in diesem Zusammenhang die ausreichende sachliche Information der Frauen und die Rechtssicherheit für Ärzte, sagte Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery der Zeitung. "Ob dies im Rahmen des bestehenden Gesetzes möglich oder eine Änderung notwendig ist, ist zu diskutieren", so Montgomery weiter. Für die SPD käme eine solche Liste allerdings nur ergänzend infrage.

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Kommentare zu "Spahn: Kompromiss bei Paragraf 219a möglich"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
23.04.2018 20:04 Uhr

Ich würde es nicht unbedingt so machen, das man dafür werben darf, sondern ielmehr, das man darüber informieren darf, das man diesen Dienst anbietet, z.B. auf der eigenen Homepage. ABer "echte" Werbung muss nicht sein.

Zudem sollte man iele Regelungen in Gesundheitsbereich einmal checken, warum dürgen Podologen z.B. nicht mit Krankenkassenzulassung werben? Ergo müssen Patienten immer nachfragen, ob der ein oder andere diese auch hat. Umständlich!