Spahn hält Kompromiss zu Paragraf 219a für tragfähig
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Kommentare zu "Spahn hält Kompromiss zu Paragraf 219a für tragfähig"
Insgesamt 1 Kommentar vorhanden
Ich bin der Meinung, das man nicht dafür werben sollte, es kann ja meinetwwegen z.B. auf einer Webseite unter Dienstleistungen vermerkt sein, aber das wars auch schon.
Dann sollte man lieber andere Berufsgruppen das Werben erlauben, z.B. Podologen. Da hat das Werbeverbot für mich absolut null Sinn.
13.12.2018 19:34 Uhr