Schulz: EZB-Urteil schädigt deutschen Ruf

Politik Finanzindustrie


Schulz: EZB-Urteil schädigt deutschen Ruf

15.05.2020 - 05:01 Uhr

Schulz: EZB-Urteil schädigt deutschen Ruf Schulz: EZB-Urteil schädigt deutschen Ruf Politik
über dts Nachrichtenagentur

Der SPD-Europaexperte Martin Schulz sieht den Ruf Deutschlands in der EU durch das Verfassungsgerichtsurteil über Käufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) beschädigt. "Dieses Urteil fügt Deutschland und dem Euro Schaden zu. Sieht man einmal von eingefleischten Gegnern der EU ab, stößt es außerhalb Deutschlands auf großes Unverständnis", sagte der frühere Präsident des europäischen Parlaments dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben).

Schulz deutet das Urteil als Abkehr von einem bisherigen Konsens an, wonach EU-Organe nationalen Institutionen übergeordnet seien. "Den Richtern fällt es offenbar schwer, sich damit abzufinden, dass ihre gefühlte Allzuständigkeit Grenzen hat. Karlsruhe offenbart nicht bloß einen Sinneswandel, sondern einen Gesinnungswandel", kritisierte der frühere SPD-Parteichef. Er warf den Richtern Fahrlässigkeit vor. "Die Jubelschreie in Warschau und Budapest sowie in den Parteizentralen der Anti-Europäer - bei uns die AfD - waren ja nicht zu überhören", sagte Schulz. Die Richter hätten gewusst, was sie mit diesem Urteil auslösen. "Wegen einer Kompetenzstreitigkeit haben sie diesen Jubel billigend in Kauf genommen. Sie müssen deshalb jetzt mit dem Vorwurf leben, dass ihre Rechtsprechung Europa mehr schadet als nutzt", sagte er. Schulz begrüßte die Ankündigung der EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen. "Frau von der Leyen zeigt klare Haltung. Ich unterstütze sie darin aus voller Überzeugung." Als Hüterin der EU-Verträge müsse sie "den harten Schlag aus Karlsruhe parieren", sagte er. Er hoffe, dass Bundeskanzlerin Merkel sie darin unterstützt - "am Mittwoch im Bundestag blieb sie jedoch, wie so oft, im Ungefähren", beklagte der SPD-Kanzlerkandidat der Bundestagswahl 2017 gegenüber dem RND. Die Richter hatten in ihrem Urteil vom 5. Mai das EZB-Kaufprogramm beanstandet und sich damit zum ersten Mal über eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs hinweggesetzt. Dieser hatte den Käufen zugestimmt.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Politik könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "Schulz: EZB-Urteil schädigt deutschen Ruf"

Es sind noch keine Kommentare zu
"Schulz: EZB-Urteil schädigt deutschen Ruf"
vorhanden.