Scholz will Bafin mehr Kompetenzen übertragen

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Scholz will Bafin mehr Kompetenzen übertragen

28.07.2019 - 12:53 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mehr Kompetenzen übertragen. Die Bankenaufseher sollen künftig auch die rund 38.000 Finanzvermittler in Deutschland kontrollieren, berichtet das "Handelsblatt" (Montagsausgabe) unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Ministeriums für einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Anders als bei Geldinstituten sind bisher für die Kontrolle der Finanzvermittler die lokalen Gewerbeämter sowie die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig.

"Hieraus folgt nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine fachliche Zersplitterung der Aufsicht, was zulasten der Einheitlichkeit und Qualität der Aufsicht gehen kann", heißt es in dem Papier. Scholz` Eckpunkte sehen nun die "Überführung der Finanzanlagenvermittler in die Bafin-Zuständigkeit zum Stichtag 1.1.2021" vor. Noch im Herbst will Scholz einen Gesetzentwurf vorlegen. Verbraucherschützer hatten in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert, dass auch die Finanzvermittler und großen Finanzvertriebe unter die Aufsicht der Bafin gestellt werden: Deren Mitarbeiter seien tiefer in der Finanzmaterie drin als die Gewerbeaufsicht. Es gibt aber auch Kritik an dem Vorhaben. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar, sieht keinen Grund für die Neuorganisation. "Über große Missstände bei der Aufsicht ist nichts bekannt", sagte er dem "Handelsblatt". Natürlich gebe es schwarze Schafe, doch bezweifelt Toncar, dass die Bafin diese besser aufspürt. Die Behörde sei nicht in der Fläche vertreten, die 38.000 Finanzvermittler seien hingegen über ganz Deutschland verteilt. Die Gewerbeämter und die IHKs könnten besser kontrollieren. Toncar fürchtet zudem, dass auf die Finanzvermittler mehr Bürokratie und höhere Kosten zukommen. Scholz` Eckpunkte sehen vor, dass die Branche die Kosten trägt. "Die Finanzierung der Beaufsichtigung soll durch Gebühren für Erlaubnisse, Erstattung entstandener Prüfkosten und eine Umlage erfolgen", heißt es in dem Papier.

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