Richterbund verlangt Zugriff für Fahnder auf Whatsapp-Kommunikation
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Kommentare zu "Richterbund verlangt Zugriff für Fahnder auf Whatsapp-Kommunikation"
Insgesamt 5 Kommentare vorhanden
Heikles Thema. Auf der einen Seite finde ich es gut bei sogenannten Gefährdern und Straftätern, auf der anderen Seite muss man aufpassen, dass dies nicht ausgenutzt wird und dann jeder einfach nach Lust und Laune überwacht wird.
Kommentar von emmaanna
14.06.2017 13:03 UhrWenn begründeter Verdacht besteht und es wirklich hilft ,sollte es machbar sein . Was bringt es wenn man Telefone abhören darf ,und die Terroristen planen dann eben über whatsapp.
Kommentar von stekup
14.06.2017 08:51 UhrIn begündeten Verdachtsfällen müsste das schon möglich sein! Aus rechtlichen Gründen, sollte dann allerdings eine übergeordnete Stelle, Prüfen können ob diese Daten nicht für ander Zwecke verwendet oder missbraucht werden!
Kommentar von Freddie32
14.06.2017 01:42 UhrDie Privatsphäre darf dann natürlich nicht massivst verletzt werden,nur wenn sich wirklich harte indizien bilden bzw verdachtsmomente dann könne im notfall entschieden werdne.
Kommentar von GoldSaver
13.06.2017 17:04 UhrEs ist natürlich immer ein für und ein dagegen, aber im Prinzip ist es ja nun kein Unterschied, ob Telefongespräch oder WhatsApp. Im Grunde wäre die Erlaubnis Telefongespräche abhören zu dürfen sinnlos, wenn man WhatsApp nicht abhören darf. Wer sollte ein Telefon benutzen, wenn WhatsApp sicherer wäre?
29.06.2017 16:06 Uhr