Richterbund verlangt Zugriff für Fahnder auf Whatsapp-Kommunikation

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Richterbund verlangt Zugriff für Fahnder auf Whatsapp-Kommunikation

13.06.2017 - 14:46 Uhr

Richterbund verlangt Zugriff für Fahnder auf Whatsapp-Kommunikation Richterbund verlangt Zugriff für Fahnder auf Whatsapp-Kommunikation Gemischtes
über dts Nachrichtenagentur

Der Deutsche Richterbund hat sich hinter die Forderung der Innenminister nach einem möglichst schnellen Zugriff der Ermittler auf Whatsapp-Kommunikation gestellt. "Es ist höchste Zeit, die Strafverfolgungsbehörden wieder auf die Höhe der Technik zu bringen", sagte Richterbund-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). Es könne nicht sein, dass Ermittler bei einem Verdacht auf eine gravierende Straftat zwar Telefongespräche abhören dürften, aber nicht auf die Kommunikation bei WhatsApp, Telegram oder Threema zugreifen könnten.

"Immer mehr Kriminelle weichen gezielt auf verschlüsselte Messenger-Dienste aus", erläuterte Rebehn. Deren Überwachung setze die Installation einer Software auf dem Endgerät des Nutzers voraus, wofür es aber nach wie vor keine klare Rechtsgrundlage gebe. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der den Zugriff auf die Kommunikation unter engen Voraussetzungen und mit Richtervorbehalt eröffnet, müsse noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

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Kommentare zu "Richterbund verlangt Zugriff für Fahnder auf Whatsapp-Kommunikation"

Insgesamt 5 Kommentare vorhanden


Kommentar von jamieschaller
29.06.2017 16:06 Uhr

Heikles Thema. Auf der einen Seite finde ich es gut bei sogenannten Gefährdern und Straftätern, auf der anderen Seite muss man aufpassen, dass dies nicht ausgenutzt wird und dann jeder einfach nach Lust und Laune überwacht wird.

Kommentar von emmaanna
14.06.2017 13:03 Uhr

Wenn begründeter Verdacht besteht und es wirklich hilft ,sollte es machbar sein . Was bringt es wenn man Telefone abhören darf ,und die Terroristen planen dann eben über whatsapp.

Kommentar von stekup
14.06.2017 08:51 Uhr

In begündeten Verdachtsfällen müsste das schon möglich sein! Aus rechtlichen Gründen, sollte dann allerdings eine übergeordnete Stelle, Prüfen können ob diese Daten nicht für ander Zwecke verwendet oder missbraucht werden!

Kommentar von Freddie32
14.06.2017 01:42 Uhr

Die Privatsphäre darf dann natürlich nicht massivst verletzt werden,nur wenn sich wirklich harte indizien bilden bzw verdachtsmomente dann könne im notfall entschieden werdne.

Kommentar von GoldSaver
13.06.2017 17:04 Uhr

Es ist natürlich immer ein für und ein dagegen, aber im Prinzip ist es ja nun kein Unterschied, ob Telefongespräch oder WhatsApp. Im Grunde wäre die Erlaubnis Telefongespräche abhören zu dürfen sinnlos, wenn man WhatsApp nicht abhören darf. Wer sollte ein Telefon benutzen, wenn WhatsApp sicherer wäre?