Reul: AfD-Einstufung als "Prüffall" richtige Lehre aus NS-Zeit

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Reul: AfD-Einstufung als "Prüffall" richtige Lehre aus NS-Zeit

17.01.2019 - 07:19 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hält die Einstufung der AfD als "Prüffall" für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz für eine richtige Lehre aus der NS-Vergangenheit. "Natürlich will ich die AfD nicht mit der NSDAP vergleichen. Das wäre unredlich", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagsausgaben).

"Aber ich sage auch: Es gab Fälle in der deutschen Geschichte, in denen man genauer hätte hingucken müssen. Das sollte uns eine bleibende Lehre sein." Es habe nämlich "in der deutschen Geschichte schon mal eine Partei" gegeben, "die eine große Zustimmung bei den Wählerinnen und Wählern hatte. Damals ist nichts gemacht worden. Das Ende kennen wir". Unter Abwägung dessen sei es "richtig, diesmal schon sehr frühzeitig" einen Warnschuss zu setzen. Reul sagte, die Entscheidung des Verfassungsschutzes führe dazu, dass die AfD Farbe bekennen müsse, "ob ihre Parteifarbe blau oder nicht schon braun ist". Es liege jetzt also an der AfD. "Diejenigen, die in der AfD zu den Moderaten gehören, die haben jetzt den Auftrag, sich zu kümmern. Dann hätten wir eine Partei, die aus der rechtsextremistischen Ecke weg wäre. Und wenn sich die Radikalinskis durchsetzen, dann war es ebenfalls gut, dass der Verfassungsschutz die Entscheidung jetzt so gefällt hat", so der CDU-Politiker. "Die Radikalität, mit der die AfD gerade im Osten unterwegs ist, ist jedenfalls erschreckend." Man könne in Parteien "ja mit Abstimmungen vieles regeln", so der NRW-Innenminister. "Wenn es sich nur um eine kleine Gruppe handelt, die bekloppt ist: Raus damit!" Der CDU-Politiker kritisierte jedoch, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Länder nicht ausreichend eingebunden habe. "Ich finde es schade, dass die Abstimmung mit den Ländern nicht stattgefunden hat", sagte er dem RND. "Schließlich haben wir vorher darum gebeten, beteiligt zu werden. Allerdings fällt die Entscheidung letztlich in die Zuständigkeit des Bundesamtes. Es muss sie auch verantworten."

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