Regierungsentwurf: Höhere Rechnungen für Millionen Fernwärmekunden

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Regierungsentwurf: Höhere Rechnungen für Millionen Fernwärmekunden

01.07.2022 - 14:24 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Millionen von Fernwärmekunden müssen sich wegen der Krise auf dem Gasmarkt sehr viel früher auf heftige Preiserhöhungen einstellen. Das Bundeswirtschaftsministeriums will es Stadtwerken und privaten Betreiberunternehmen ermöglichen, höhere Beschaffungskosten binnen weniger Wochen an die Haushalte weiterzugeben, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagausgabe) unter Berufung auf einen Entwurf des Ministeriums. Wenn es so kommt wie geplant könnten demnach wohl schon im Spätsommer die ersten neuen Rechnungen geschrieben werden.

Ohne die neue Verordnung "können bei den Fernwärmeversorgungsunternehmen erhebliche Liquiditätsprobleme entstehen. Diese würden letztlich zu einer Gefährdung der Wärmeversorgung der Kunden führen", heißt es in dem Entwurf. Die Neuregelung träfe viele Menschen mit geringeren Einkommen.

Insgesamt heizen in Deutschland rund 5,5 Millionen Haushalte mit Fernwärme, darunter sind rund 80 Prozent Mietwohnungen. Knapp die Hälfte der Fernwärme wird nach Angaben des Bundesverbandes der Energiewirtschaft (BDEW) mit Erdgas erzeugt. Andere Energieträger werden von dem Entwurf nicht erfasst.

Er würde es den Fernwärmeversorgern erlauben, ihr vertragliches Preisanpassungsrecht unabhängig von den bisher vorgesehenen Fristen binnen zwei Wochen nach der Gaspreiserhöhung auszuüben. Nach der Benachrichtigung der Kunden über die beabsichtigte Preiserhöhung könnten die neuen Tarife dann nach weiteren zwei Wochen wirksam werden. Im Gegenzug sollen die Kunden ein Sonderkündigungsrecht bekommen. <P>Die Politik reagiert mit diesen Änderungen auf den Notruf der Stadtwerke, die sich darüber beklagen, dass sie ihre höheren Beschaffungskosten für Erdgas nicht zeitnah weitergeben können. "Das halten Stadtwerke maximal etwa drei, vier Monate durch", hatte Stadtwerke-Verbandschef Ingbert Liebing zu Beginn der Woche der FAZ gesagt. Diese Regelungslücke im neuen Energiesicherungsgesetz müsse geschlossen werden.

Ganz zufrieden ist der Verband noch nicht. Die Regelung sei als Ergänzung dringend notwendig und wurde auch von uns ausdrücklich gefordert, sagte ein Sprecher. Bei der konkreten Ausgestaltung "gibt es sicher noch Verbesserungspotential".

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