Die gesetzliche Stilllegung der deutschen Atomfabriken in Gronau und Lingen wäre nicht verfassungswidrig. Das geht aus einem neuen Rechtsgutachten für das Bundesumweltministerium hervor, über das die "Rheinische Post" (Donnerstagsausgabe) berichtet. Demnach hätte die Schließung der Urananreicherungsanlage im nordrhein-westfälischen Gronau und der Brennelemente-Fertigung im niedersächsischen Lingen mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung stelle keine verfassungswidrige Enteignung der Betreiber dar, heißt es in dem Gutachten des Kieler Verfassungsrechtlers Wolfgang Ewer. Um Schadenersatzzahlungen an die Betreiber zu vermeiden, sollte der Staat nach dem Vorbild des Atomausstiegs Übergangsfristen vereinbaren, empfiehlt Ewer. "Ich begrüße die gutachterliche Feststellung, dass eine Beendigung der Urananreicherungsanlage und der Brennelemente-Fertigung rechtssicher möglich ist", sagte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) der Zeitung. "Damit würde verhindert, dass weiterhin Brennelemente aus deutscher Fertigung an grenznahe belgische und französische Atomkraftwerke geliefert werden, deren Sicherheit in Deutschland Sorgen bereitet", sagte Hendricks. Aus den Atomfabriken in Gronau und Lingen werden unter anderem Brennelemente in die umstrittenen, über 40 Jahre alten belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel geliefert. Gegen den Transport der Brennelemente nach Belgien gibt es massive Proteste.