Polizeigewerkschaften: Polizei kann 3G im ÖPNV nicht kontrollieren

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Polizeigewerkschaften: Polizei kann 3G im ÖPNV nicht kontrollieren

15.11.2021 - 13:08 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Im Falle einer Einführung der 3G-Regel im öffentlichen Nah- und Fernverkehr wollen sich die deutschen Polizeibehörden nicht an den Nachweiskontrollen beteiligen. "Wir sind keine Gesundheitspolizei", sagte der Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Dienstagsausgaben). "3G in Bus und Bahn müssen die DB und die anderen Verkehrsunternehmen mit ihren eigenen Sicherheitsdiensten und Zugbegleitern kontrollieren."

Auch der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft in der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, sieht keine Verantwortung für entsprechende Unterstützungsmaßnahmen. "Eine Kontrolle der Einhaltung der Beförderungsbedingungen ist definitiv keine polizeiliche Aufgabe, sondern Aufgabe des Unternehmens DB AG", teilte er dem RND mit. "Die Bundespolizei kontrolliert ja auch keine Fahrkarten, sondern wird erst ins Spiel gebracht, wenn jemand keine Fahrkarte hat. Entweder zur Personalienfeststellung oder zur Anzeigenaufnahme."

Auch Rosskopf sagte: "Erst wenn sich ein Fahrgast weigert, trotz Aufforderung den Zug oder den Bus zu verlassen, sind wir zuständig und setzen das Hausrecht durch." Das Bahnpersonal bestreitet diese Sicht und sieht die Kontrollaufgabe von 3G-Regeln im ÖPNV durchaus bei der Bundespolizei.

"Es kann höchstens stichprobenartige Kontrollen von 3G während der Fahrt geben, diese muss die Bundespolizei durchführen", sagte der Vize-Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Martin Burkert, dem RND. Es sei nachvollziehbar, dass es in der sich verschärfenden Corona-Lage solche Maßnahmen gebe, aber die Zugbegleiter seien keine "Hilfspolizisten". Schon jetzt stiegen die Übergriffe in den Zügen wegen der Maskenpflicht massiv an und würden immer aggressiver, so Burkert. "Das mag mit der wieder eingeführten FFP2-Pflicht in einigen Bundesländern zusammenhängen. Es gehört zu den Aufgaben der Bundespolizei, in den Zügen mitzufahren und für Sicherheit zu sorgen. Dass sie das nicht leisten kann, liegt daran, dass sie von Bundesinnenminister Seehofer kaputtgespart wurde."<P>

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