Politische Vereine bleiben vorerst gemeinnützig
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Politische Vereine bleiben vorerst gemeinnützig
28.02.2020 - 18:28 Uhr

über dts Nachrichtenagentur
Politische Organisationen, die nach dem sogenannten Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs um ihre Gemeinnützigkeit fürchten mussten, sind bis Ende 2021 sicher: Das von Olaf Scholz (SPD) geführte Bundesfinanzministerium hat sich mit den Finanzministerien der Länder auf ein Moratorium geeinigt, wonach bis zum Ende nächsten Jahres keinen weiteren Vereinen auf der Grundlage dieses Urteils die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll, berichtet die "taz" (Wochenendausgabe). Bis dahin soll das Gemeinnützigkeitsrecht überarbeitet werden. Zudem sollten bis zu diesem Zeitpunkt bei bereits gemeinnützigen Organisationen "aus Vertrauensschutzgründen" zunächst keine Konsequenzen mehr aus dem Urteil gezogen werden, heißt es zur Begründung in einem Schreiben des Ministeriums, über das die "taz" berichtet.
Damit solle bis zu einer gesetzlichen Lösung die "erhebliche Verunsicherung" beseitigt werden, die das Urteil ausgelöst habe. Im Dezember war dieser Vorschlag noch am Widerstand einzelner Länder gescheitert. Bei einem Treffen auf Abteilungsleiterebene in Berlin trugen ihn am Freitag dann aber alle mit, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Der Bundesfinanzhof hatte vor einem Jahr entschieden, dass politische Bildungsarbeit nicht als gemeinnützig gilt, wenn damit ein bestimmter politischer Kurs vertreten wird. Zudem dürfe auch bei anderen gemeinnützigen Zwecken wie dem Umweltschutz die politische Lobbyarbeit nicht im Vordergrund stehen. Das globalisierungskritiche Netzwerk Attac hatte deshalb die Gemeinnützigkeit verloren. Später war sie auch der Organisation Campact aberkannt worden. Viele weitere Verbände fürchteten bei der nächsten turnusmäßigen Verlängerung der Gemeinnützigkeit in diesem Jahr die gleiche Konsequenz. Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", in der sich zahlreiche Organisationen zusammengeschlossen haben, geht von hunderten betroffenen Organisationen aus. Diese sind durch den aktuellen Beschluss der Finanzministerien von Bund und Ländern nun geschützt. Für Vereine wie Attac und Campact, bei denen eine Entscheidung bereits getroffen wurde, sowie für neu gegründete Vereine gilt die Anordnung nicht.
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