Opferbeauftragter verlangt Nachbesserungen bei Entschädigungsgesetz

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Opferbeauftragter verlangt Nachbesserungen bei Entschädigungsgesetz

18.02.2019 - 12:03 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD), hat sich für Nachbesserungen bei der geplanten Reform des sozialen Entschädigungsrechtes ausgesprochen. Mit Blick auf die Opfer des islamistischen Anschlags vom Breitscheidplatz im Dezember 2016 forderte er in der "Welt" (Dienstagsausgabe) eine Erweiterung des Empfängerkreises. Unter den Opfern sei unter anderem ein Familienvater, der mit seinen vier Kindern an der Ampel stand und den Anschlag unmittelbar beobachtet habe.

Er habe einen schweren Schockschaden erlitten und leide noch heute unter dem sogenannten Kriegszittern, sagte Franke der Zeitung. "Dennoch wäre er nach derzeitigem Stand nicht berechtigt, eine Entschädigung zu erhalten, weil kein naher Angehöriger von ihm Opfer des Anschlags wurde. Das müssen wir ändern." Franke forderte zudem, statt der Kranken- und Pflegekassen die gesetzliche Unfallversicherung mit der Betreuung der Opfer zu beauftragen. "Wenn jemand von einem islamistischen Terroristen lebensgefährlich verletzt wird, braucht er die beste Behandlung, die wir anzubieten haben - und zwar aus einer Hand. Das kann nur die gesetzliche Unfallversicherung leisten. Sie bietet den höchsten Standard der Rehabilitation und Heilbehandlung." Grundsätzlich begrüßte Franke den vorgelegten Referentenentwurf aber. Statt zahlreicher Einzelleistungen solle es in Zukunft vor allem Pauschalen geben, die Grundrenten würden erheblich ausgeweitet. "Damit geben wir den Opfern Handlungsautonomie. Sie können künftig frei über ihr Geld entscheiden und sind nicht Bittsteller, die für jede Leistung einen neuen Antrag stellen müssen." Für die Opfer physischer, psychischer und sexueller Gewalt solle es künftig auch schnelle Hilfen geben. Dazu gehöre auch der Zugang zu Traumaambulanzen. Ein großes Problem sei aber die Gefahr der Retraumatisierung durch die Begutachtung bei der Antragstellung. "Hier müssen wir die Opfer sexueller Gewalt sehr ernst nehmen. Sie dürfen in diesem Prozess nicht zum zweiten Mal Opfer werden." Eine rückwirkende Öffnung des Regelungsbereiches des Gesetzes für Menschen, die vor dem Inkrafttreten im Jahr 1976 Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs wurden, sei in dem Entwurf nicht vorgesehen, sagte Franke. Dennoch müsse überlegt werden, wie mit solchen Altfällen umgegangen werden könne. "Das muss man noch einmal auf die politische Agenda nehmen."

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