Nur zwei Vor-Ort-Überprüfungen nach Waffenexporten

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Nur zwei Vor-Ort-Überprüfungen nach Waffenexporten

03.01.2018 - 05:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Seit dem Regierungsbeschluss zu Endverbleibs-Kontrollen von Waffenexporten vor zweieinhalb Jahren ist erst zweimal tatsächlich überprüft worden, ob die Rüstungsgüter wirklich in die richtigen Hände gelangt und dort geblieben sind. "Seit Verabschiedung der Eckpunkte für die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen bei deutschen Rüstungsgütern wurden bislang zwei Vor-Ort-Kontrollen von Kleinwaffen durchgeführt", heißt es in einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion, über die die "Passauer Neue Presse" (Mittwochausgabe) berichtet. Das Kabinett hatte die Eckpunkte im Juli 2015 verabschiedet.

Überdies werden in der Pilotphase nur staatliche Empfänger von kleinen und leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen wie Scharfschützengewehre unter die Lupe genommen. Beide bisherigen Kontrollen fanden im Jahr 2017 statt, heißt es in der Antwort des Wirtschaftsministeriums. Bei der einen Prüfung ging es um Präzisionsschützengewehre, die an Indien geliefert wurden. Auch Berichten, nach Saudi-Arabien exportierte Waffen seien im Jemen eingesetzt worden, ging die Regierung nach. "Entsprechende Vorwürfe konnten bislang nicht erhärtet werden", antwortet das Wirtschaftsministerium nach Angaben der "Passauer Neue Presse". Allerdings wird eingeräumt, dass es keine festen Kriterien gibt. Eine "generelle Definition" von Anhaltspunkten für die Überprüfung des Endverbleibs "besteht nicht", so die Antwort des Ministeriums. Es gehe jeweils um eine Bewertung des Einzelfalls. Eine rechtsverbindliche Haftung der Waffenexporteure, sollten die Rüstungsgüter in falsche Hände gelangen, lehnt die Bundesregierung demnach ab. Linken-Fraktionsvize Sevim Dagdelen kritisierte die Kontrollen als völlig unzureichend. "Beim Endverbleib von Rüstungsexporten nach Treu und Glauben zu verfahren, wie die Bundesregierung es tut, ist grob fahrlässig", sagte die Rüstungsexpertin der "Passauer Neue Presse". "Diese organisierte Verantwortungslosigkeit folgt allein den Profitinteressen der Rüstungskonzerne und schafft zudem neue Fluchtursachen."

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Kommentare zu "Nur zwei Vor-Ort-Überprüfungen nach Waffenexporten"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
03.01.2018 21:06 Uhr

Also wenn es in zweieinhalb Jahren nur 2 Durchsuchungen gegeben hat und das Gesetz also somit nur zweimal angewandt wurde, dan kann man es sich im Grunde auch gleich wieder sparen, bringt relativ wenig.