NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert lebenslänglich für Beate Z.

Politik Terrorismus Justiz


NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert lebenslänglich für Beate Z.

12.09.2017 - 10:24 Uhr

NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert lebenslänglich für Beate Z. NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert lebenslänglich für Beate Z. Politik
über dts Nachrichtenagentur

Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Hauptangeklagte Beate Z. wegen zehnfachen Mordes. Das sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Münchner Oberlandesgericht. Der Prozess war am 6. Mai 2013 in München vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München gestartet.

Angeklagt sind Beate Z. sowie vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer. Z. muss sich unter anderem wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten.

Facebook Twitter Xing Linkedin

Ähnliche Artikel

Folgende Artikel aus dem Thema Politik könnten Sie auch interessieren


Neuen Kommentar schreiben

Um einen Kommentar schreiben zu können,
müssen Sie angemeldet sein.


Kommentare zu "NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert lebenslänglich für Beate Z."

Insgesamt 2 Kommentare vorhanden


Kommentar von Freddie32
12.09.2017 16:02 Uhr

was damals passiert ist war natürlich furchtbar und wiederlich zu betrachten.
So etwas darf auch nie wieder passieren und natürlich muss die strafe angemessen sein.

Kommentar von Eckhard
12.09.2017 11:16 Uhr

Bei solch massiven Anschuldigungen bleibt doch nur eine Strafe. Auch die Mittäter müssen dementsprechend hart bestraft werden. Zeichen setzen und zeigen dass solches Verhalten in Deutschland nicht geduldet wird und entsprechend bestraft wird.