NRW-Innenminister will Ausweitung der Präventivhaft für Gefährder

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NRW-Innenminister will Ausweitung der Präventivhaft für Gefährder

12.04.2018 - 12:12 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hat die anderen Bundesländer aufgefordert, die Regeln für die Präventivhaft auszuweiten. "Es gibt Situationen, in denen können Sie nicht warten, bis die Bombe explodiert ist", sagte Reul der "Frankfurter Allgemeinen Woche". Deshalb müsse man Gefährder in Extremfällen auch präventiv aus dem Verkehr ziehen können.

Reul hatte am Dienstagabend einen Gesetzentwurf ins nordrhein-westfälische Kabinett eingebracht, mit dem unter anderem die polizeilichen Befugnisse für die Präventivhaft deutlich ausgeweitet werden sollen. Künftig sollen gefährliche Personen nicht mehr nur 48 Stunden, sondern für 30 Tage präventiv festgehalten werden können. "Ich finde, andere Länder sollten diesem Beispiel folgen", sagte Reul. Bayern hatte im vergangenen Sommer als erstes Bundesland geregelt, dass Personen jeweils für drei Monate - aber theoretisch unbefristet - präventiv in Haft genommen werden können. Doch nicht nur die Union, auch SPD-Politiker zeigen sich offen für eine Ausweitung der präventiven Haft. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius sagte dem Magazin: "Präventivgewahrsam ist ein Werkzeug, das bei der Verhinderung von terroristischen Straftaten ein wirksames Mittel sein kann - natürlich in den Grenzen von Verfassung und Rechtsstaat." In Niedersachsen sind bislang bis zu zehn Tage Präventivgewahrsam möglich. "Angesichts der Herausforderungen des Terrorismus werden wir das aber - unter klaren Bedingungen - im neuen Polizeigesetz auf bis zu 74 Tage verlängern, um terroristische Taten zu verhindern", sagte Pistorius der "F.A.Z. Woche". Nach Informationen des Magazins dringt auch die CDU in Baden-Württemberg auf eine ähnliche Regelung wie in Bayern. Dort zeigten sich selbst die Grünen gesprächsbereit über eine Ausweitung der präventiven Haft, hieß es vonseiten der CDU. In Deutschland ist der präventive Gewahrsam in den Landespolizeigesetzen geregelt. In den meisten Ländern waren bisher nur wenige Tage gestattet. Üblicherweise wurde er für gewaltbereite Demonstranten oder Hooligans angewendet. Das Grundgesetz steht auch einem längerfristigen präventiven Freiheitsentzug nicht entgegen und schreibt nur vor, dass ein Richter darüber entscheidet und das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet wird. In jüngeren Entscheidungen hatte das Bundesverfassungsgericht mehrfach anklingen lassen, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip zur Terrorabwehr weitgehendere Eingriffe erlaubt als bei anderen Kriminalitätsformen.

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Kommentare zu "NRW-Innenminister will Ausweitung der Präventivhaft für Gefährder"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
13.04.2018 06:52 Uhr

Es stimmt irgendwo schon. Klar ist es schwierig zu sagen, man verhaftet jemanden, obwohl diese Person noch gar nichts getan hat. Aber leider hat die vergangenheit ja gezeigt, das so einiges hätte verhindeert werden können.