Nach Verbotslockerung: Airbnb meldet 23.000 Gäste in Berlin

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Nach Verbotslockerung: Airbnb meldet 23.000 Gäste in Berlin

15.05.2018 - 23:41 Uhr

Nach Verbotslockerung: Airbnb meldet 23.000 Gäste in Berlin Nach Verbotslockerung: Airbnb meldet 23.000 Gäste in Berlin Wirtschaft
über dts Nachrichtenagentur

Nachdem das Berliner Ferienwohnungsverbot zum 1. Mai deutlich gelockert wurde, meldet Airbnb 23.000 Gäste allein über das Pfingstwochenende in der Hauptstadt. Die durchschnittliche Gruppengröße betrage in dem Zeitraum 2,3 Personen, so das Unternehmen - damit werden also etwa 10.000 Wohnungen belegt. Allerdings nicht unbedingt von den Gästen allein, die meisten Unterkünfte würden mittlerweile von Berlinern angeboten, die ihr eigenes Zuhause "teilen".

Wie groß der Anteil derjenigen ist, die die ganze Wohnung als Ferienwohnung vermieten, sagte Airbnb nicht. "Die Gäste, die über das Pfingstwochenende eine Unterkunft auf Airbnb in Berlin buchen, bleiben durchschnittlich 4 Tage", hieß es. Die meisten internationalen Gäste kämen aus den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich. In der Hauptstadt galt seit Mai 2014 ein Zweckentfremdungsverbot. Damit sollte verhindert werden, dass Wohnungen an Touristen vermietet und so dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Seit dem 1. Mai ist das Gesetz deutlich gelockert. Genehmigungen werden nun leicht erteilt, aber es gibt noch immer Einschränkungen für Vermieter. So dürfen Zweitwohnungen maximal 90 Tage im Jahr an Feriengäste vermietet werden, außerdem muss bei jedem Inserat eine Registriernummer angegeben werden.

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Kommentare zu "Nach Verbotslockerung: Airbnb meldet 23.000 Gäste in Berlin"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
16.05.2018 17:04 Uhr

Eigentlich ist es ja nicht ganz richtig, wenn man die eigene Wohnung regelmäßig vermietet, müsste man ein GEwerbe sein, aber da halten sich bestimmt die wenigsten dran. Ich finde Deutschland sollte diese Gesetze mal lockern - also grundlegend - d.h. auch mehr andere Tätigkeiten (im kleinen, privat) zulasssen, auch ohne Gewerbe.