Nach Abschiebung Eilantrag auf Rückführung aus Tunesien

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Nach Abschiebung Eilantrag auf Rückführung aus Tunesien

13.07.2018 - 16:20 Uhr

Nach Abschiebung Eilantrag auf Rückführung aus Tunesien Nach Abschiebung Eilantrag auf Rückführung aus Tunesien Politik
über dts Nachrichtenagentur

Nach der Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Bin-Laden-Leibwächters Sami A. nach Tunesien ist zwischenzeitlich ein Antrag auf Rückführung beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eingegangen. "Die Kammer wird womöglich heute noch über den Antrag entscheiden", wird die "Bild" in ihrer Samstagausgabe einen Gerichtssprecher zitieren. Das Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass Sami A. nicht abgeschoben werden darf.

Allerdings hatte er gegen 6:55 Uhr schon den Flieger in Richtung Tunesien bestiegen. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde um 8:27 Uhr eine Entscheidung, wonach Sami A. vorerst nicht abgeschoben werden dürfe, per Fax an das BAMF geschickt.

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Kommentare zu "Nach Abschiebung Eilantrag auf Rückführung aus Tunesien"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von chris2303
13.07.2018 18:12 Uhr

Leute und wer trägt die Kosten für das alles und weiss hier überhaupt noch was los ist.
Ich finde solche Aktionen nur noch peinlich!!!

Gab es im Masterplan kein Kapitel dazu oder hat es keiner gelesen?