Musterfeststellungsklage: Streit um Kriterien für Klagebefugnis

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Musterfeststellungsklage: Streit um Kriterien für Klagebefugnis

29.04.2018 - 16:12 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

In der Debatte um die Einführung neuer Verbraucher-Klagerechte ist ein heftiger Streit über die Kriterien für die klageberechtigten Einrichtungen entbrannt. Das berichtet das "Handelsblatt" (Montagsausgabe). Hintergrund ist demnach, dass das SPD-geführte Bundesjustizministerium auf Druck der Union die Musterfeststellungsklage so ausgestalten will, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aus dem Kreis der klageberechtigten Institutionen herausfallen würde.

Die Organisation, die sich im VW-Dieselskandal einen Namen gemacht hat, hätte nach den Koalitionsplänen zu wenige stimmberechtigte Mitglieder, um eine Musterfeststellungsklage etwa gegen Volkswagen führen zu dürfen. "Das ist ein durchschaubarer Taschenspielertrick, uns die Vertretung von Verbraucherinteressen verwehren zu wollen", sagte DUH-Chef Jürgen Resch der Zeitung. Die Union will mit den engen Kriterien verhindern, dass großen Kanzleien oder Verbänden mit dem Geschäftsmodell Abmahnungen ein neues Betätigungsfeld ermöglicht wird. "Es ist verständlich, wenn ein grün angestrichener, semikrimineller Abmahnverein wie die sogenannte Deutsche Umwelthilfe sich beschwert, die geplanten Anforderungen an eine Musterfeststellungsklage seien zu hoch", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer (CDU), der Zeitung. "Denn solch hohe Anforderungen könnten das Geschäftsmodell von Herrn Resch gefährden, das da lautet: deutsche Unternehmen und gerade auch viele kleine Mittelständler unter dem Deckmantel vermeintlicher umweltpolitischer Ziele hemmungslos mit Klagen zu überziehen." Resch sprach von einem "unglaublichen Vorgang". Die Regierungsfraktionen würden "wie auf einem Basar über Mitgliedermindestzahlen für klageberechtigte Institutionen feilschen, nur um uns von der Vertretung von Verbraucherinteressen auszuschließen". Auch die Grünen sind empört. "Solche engen Klagebefugnisse wären der fadenscheinige Versuch, unbequeme Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe von den Gerichtssälen fernzuhalten", sagte deren Verkehrspolitiker Stephan Kühn dem "Handelsblatt". Ausgerechnet die Organisation, die maßgeblich zur Aufklärung des Abgasskandals beigetragen habe, solle nun ausgebootet werden. Ursprünglich sollten Musterklagen allen Einrichtungen offenstehen, die auch schon eine Unterlassungsklage einreichen dürfen. Klagebefugt wären demnach Institutionen, die bei Klageerhebung schon mindestens ein Jahr klageberechtigt waren und mindestens 75 stimmberechtigte Mitglieder haben. Also auch die Umwelthilfe mit ihren knapp 280 Mitgliedern. Nun aber, so die Abmachung zwischen SPD und Union, sollen klagewillige Verbände statt 75 mindestens 350 Mitglieder oder als Dachverband mindestens zehn Mitgliedsverbände vorweisen. Und statt einem Jahr müssen sie bereits vier Jahre vor Klageerhebung klagebefugt gewesen sein. Außerdem sollen diese Einrichtungen nicht mehr als fünf Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen. Laut Koalitionsvertrag soll die Musterfeststellungsklage spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten. Damit soll eine Verjährung der Schadenersatzansprüche der Besitzer von VW-Diesel-Pkw verhindert werden. Die Ansprüche wegen manipulierter Abgas-Werte laufen Ende des Jahres aus.

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Kommentare zu "Musterfeststellungsklage: Streit um Kriterien für Klagebefugnis"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von GoldSaver
30.04.2018 20:35 Uhr

Klar, da können die schon Recht haben, dass man so massenhafte Abmahnungen verhindern will. Ich persönlich sehe das zweigeteilt, man sollte die Interessen der erbraucher durchsetzen, aber auch nicht übertrieben wegen jeder Kleinigkeit klagen.