Marquardt: Mindestens sechs Menschen in Afghanistan hingerichtet

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Marquardt: Mindestens sechs Menschen in Afghanistan hingerichtet

09.09.2021 - 16:20 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Laut dem Grünen-Europaabgeordneten Erik Marquardt sind bereits mindestens sechs Menschen in Afghanistan hingerichtet worden, die auf deutschen Evakuierungslisten standen. Das Einzige, das momentan die Evakuierung verhindere, sei der deutsche Verwaltungsapparat, sagte er dem Nachrichtenportal Watson. "Und das in einer Zeit, in der aus Listen, die wir betreuen, schon mindestens sechs Leute ermordet wurden, Todesurteile ausgestellt werden, wo Menschen gekidnappt werden."

Das sei nicht nur unbefriedigend, sondern wirklich "empörend und beschämend", so der Grünen-Politiker. Das Auswärtige Amt hat sich dazu bisher laut Portal nicht geäußert. Marquardt hat die Vermutung, dass die Bundesregierung absichtlich langsam arbeitet: "Es scheint so zu sein, dass man die Evakuierung bis nach der Bundestagswahl verschleppen will", sagte er. "Das kostet aber eben Menschenleben - und zwar sehr viele." Laut Marquardt blockieren das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium Evakuierungsversuche und lassen sich besonders viel Zeit mit dem Ausstellen von Visa für die Menschen in Afghanistan. Es gebe zudem in der Bundesregierung keine Stelle, bei der betroffene Personen oder Hilfsorganisation erfahren könnten, wer auf diesen Listen stehe und wer welchen Status habe. "Man wird immer von A nach B geschickt, von B nach C und von C wieder nach A", sagte der Europaabgeordnete. "Man findet nicht heraus: Wer soll jetzt eigentlich aus Sicht der Bundesregierung evakuiert werden? Und selbst wenn man es herausfinden würde, werden keine Visa für die Leute ausgestellt." Das Bundesinnenministerium teilte Watson dazu mit: "Für den gesamten Komplex Einreise aus Afghanistan, sowohl direkt als auch über andere Staaten, ist das Auswärtige Amt zuständig. Die Evakuierungsflüge sowie die Entscheidungen über Visa an den deutschen Botschaften etwa in Saudi-Arabien oder Katar liegen in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes." Laut dem Auswärtigen Amt wird allerdings je nach Personengruppe unterschieden, welches Ministerium zuständig ist.

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