Maas: "Die Ehe für alle ist kein Widerspruch zum Grundgesetz"

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Maas: "Die Ehe für alle ist kein Widerspruch zum Grundgesetz"

06.07.2017 - 13:01 Uhr

Maas: Die Ehe für alle ist kein Widerspruch zum Grundgesetz Maas: "Die Ehe für alle ist kein Widerspruch zum Grundgesetz" Politik
über dts Nachrichtenagentur

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht im Verfassungsgebot des Schutzes der Ehe keinen Widerspruch zur Ehe für alle. "Der Ehe-Begriff ist entwicklungsoffen. Weil er sich gewandelt hat und Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes", schreibt Maas in einem Gastbeitrag für die "Welt".

Selbst wenn mit der "Ehe", von der das Grundgesetz spricht, auch weiterhin nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau gemeint sein sollte, wäre nach Meinung des Justizministers keine Änderung der Verfassung nötig, um in das Institut der Ehe auch gleichgeschlechtliche Paare mit einzubeziehen. Denn zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers "gehört auch die Festlegung, wer eine Ehe eingehen kann, solange er den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 6 GG nicht verletzt. Genau deshalb ist die Ehe für alle kein Widerspruch zum Grundgesetz", so Maas. "Verfassungen sind Werke für die Ewigkeit", schreibt der SPD-Politiker in der "Welt". Aber nach einer Verfassungsgebung gehe das Leben weiter, gesellschaftliche und technische Verhältnisse entwickelten sich. "Eine gute Verfassung braucht deshalb die notwendige Offenheit für diesen Wandel. Andernfalls läuft sie Gefahr, aus der Zeit zu fallen und damit ihre Wirkkraft einzubüßen." Maas weiter: "Ein Schutzauftrag ist kein Diskriminnierungsgebot." Vielmehr habe das Bundesverfassungsgericht bereits 2002 festgestellt, dass der Schutz der Ehe durch das Grundgesetz nicht verbietet, für die Lebenspartnerschaften die gleichen Rechte und Pflichten vorzusehen.

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Insgesamt 3 Kommentare vorhanden


Kommentar von skazchan
18.09.2017 20:12 Uhr

"Verfassungen sind Werke für die Ewigkeit?" Das sehe ich eher nicht so, den mit der Zeit ändern sich Dinge, auch in unserer Gesellschaft, deshalb würde es nicht schaden die Verfassung alle 50 Jahre (oder ähnliches) aufzuarbeiten.

Kommentar von Leuthari
07.07.2017 11:55 Uhr

Und im selbem Atemzug wurde das NetzDG (schmerzhafte Online-Zensur) verabschiedet, die Bargeldgrenze runtergekurbelt und achja, jetzt dürfen die ohne großes getue bei jedem Bürger Daheim den Staatstrojaner einspeisen. Und bevor ichs vergeß, den Führerschein kann man jetzt dann schon durch Generalverdacht für irgendwas verlieren. Willkommen in der Diktatur!

Kommentar von GoldSaver
07.07.2017 00:41 Uhr

Ich denke, da sind die Politiker sich absolut nicht einig, jeder agt etwas anderes und am Ende sollte das einfach ein Gericht klären.

Ich höre schon gar nicht mehr auf den ein oder anderen, sondern lasse mich überraschen.