Laumann will strengere Vorgaben für Mindestlohnkommission

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Laumann will strengere Vorgaben für Mindestlohnkommission

22.05.2022 - 17:51 Uhr

Laumann will strengere Vorgaben für Mindestlohnkommission Laumann will strengere Vorgaben für Mindestlohnkommission Politik
über dts Nachrichtenagentur

Die von der Ampelkoalition geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro sollte nach Ansicht des nordrhein-westfälischen Sozialministers Karl-Josef Laumann (CDU) um strengere Vorgaben für die Mindestlohnkommission ergänzt werden. Eine einmalige Erhöhung löse das Problem nicht, sagte Laumann, der auch Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) ist, der FAZ (Montagsausgabe). Nötig seien zusätzlich neue gesetzliche Regelungen, um die mit je drei Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern besetzte Mindestlohnkommission für ihren künftigen Beschlüsse zu einem höheren Tempo anzuhalten.

"So wie die Kommission im Moment arbeitet, wird das nichts", sagte der CDU-Politiker. Denn diese habe den Mindestlohn in der Vergangenheit "nicht anständig angepasst". Deshalb müsse jetzt "die Politik eingreifen und das richten".

Laumann begründete seien Vorstoß auch damit, dass die Kommission damit am besten vor neuen gesetzlichen Eingriffen in der Zukunft bewahrt werden könne. "Klar, ein politischer Mindestlohn ist falsch, aber wenn es nicht anders geht, befürworte ich das", sagte er. "Wenn das jetzt nicht geändert wird, haben wir in ein paar Jahren wieder den gleichen Salat wie heute."

Derzeit gibt das Mindestlohngesetz der Kommission vor, sich bei ihren alle zwei Jahre fälligen Beschlüssen vor allem an der Entwicklung der Tariflöhne zu orientieren. Als mögliche Zusatzkriterien hatte der Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Bundestag, Axel Knoerig, vor einiger Zeit schon einmal Anforderungen der Alterssicherung und die Entwicklung des sozialrechtlichen Existenzminiums ins Spiel gebracht. Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition sieht vor, den Mindestlohn zum 1. Oktober auf 12 Euro je Stunde anzuheben. <P>Änderungen am Auftrag für die Kommission sind nicht vorgesehen. Das Gesetz soll voraussichtlich am 3. Juni im Bundestag beschlossen werden.

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