Landgericht Berlin hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig

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Landgericht Berlin hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig

19.09.2017 - 17:50 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Das Landgericht Berlin hält die sogenannte Mietpreisbremse für verfassungswidrig. Es liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern vor, erklärte das Gericht am Dienstag. Das widerspreche Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem der Gesetzgeber "wesentlich Gleiches gleich zu behandeln" habe.

"Soweit der Gesetzgeber Differenzierungen vornehme, müssten diese durch Gründe gerechtfertigt werden, die dem Ziel der Differenzierung und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen seien." Dies habe der Gesetzgeber bei der Mietpreisbremse nicht beachtet und in verfassungswidriger Weise in das Recht der Mietvertragsparteien, im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit den Mietpreis zu regeln, eingegriffen. Hintergrund war die Klage einer Mieterin, die einen Teil der gezahlten Miete zurückerhalten wollte, da diese ihrer Ansicht nach überhöht war. Die Mietpreisbremse soll zu einer Dämpfung des Mietanstiegs bei Neuvermietungen führen.

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Kommentare zu "Landgericht Berlin hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig"

Insgesamt 3 Kommentare vorhanden


Kommentar von skazchan
20.09.2017 22:00 Uhr

Entweder die Gehälter müssen angepasst werden oder die Mietpreise müssen runter. Lebensmittel wird auch immer teurer, das bedeutet automatisch das sich die Lebensbedingungen aller Menschen in der Unter- und Mittelschicht stetig verschlechtern

Kommentar von Tina52
20.09.2017 08:38 Uhr

Ich bin entsetzt denn irgendwann können wir die Wohnungen nicht mehr bezahlen und landen auf der Straße und das kann es wohl nicht sein man hat ja jetzt schon Probleme eine bezahlbare Wohnung zu bekommen

Kommentar von Freddie32
19.09.2017 18:40 Uhr

Achso verfassungswidrig das aber wohnungsbaugenossenschaften und andere die Mieten erhöhen wie sie es wollen ist also völlig legitim ja?
das sehe ich etwas anders,gegen die unverschämten Mietpreise muss endlich mal hart durchgegriffen werden.