Länder machen bei Hochschulpakt Zugeständnisse an Bund

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Länder machen bei Hochschulpakt Zugeständnisse an Bund

16.05.2019 - 19:42 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Die Bundesländer haben im Streit um den Hochschulpakt massive Zugeständnisse an den Bund gemacht. Der Bund schließe mit jedem Land eine Verpflichtungserklärung ab, die auch veröffentlicht werde, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitagsausgabe) unter Berufung auf eigene Informationen. Die Länder müssten die Mittel in voller Höhe an die Hochschulen weitergeben, sie dürften keine Rücklagen mehr aus ihnen bilden und müssen eine zweckentsprechende Verwendung in jährlichen Berichten nachweisen.

Damit werde auf die Kritik des Bundesrechnungshof reagiert, der die Verwendung der Mittel durch die Länder moniert hatte, berichtet die Zeitung weiter. Das Bundesbildungsministerium habe im Haushaltsausschuss des Bundestages bis ins Detail nachgewiesen, dass die zuvor am Hochschulpakt vorgebrachte Kritik des Bundesrechnungshofs in der neuen Vereinbarung berücksichtigt und die Mängel beseitigt worden seien. Der Haushaltsausschuss des Bundes habe die drei Pakte für Wissenschaft und Forschung, die von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) beschlossen wurden, zur Unterschrift durch die Ministerpräsidenten freigegeben. Union und SPD sind nicht der Opposition gefolgt, die die Pakte stoppen wollte. Nach einer spektakulären Wendung während der Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages, bei der das Bundesministerium für Bildung und Forschung die weitreichenden Verpflichtungen der Länder erläutert habe, stehe der endgültigen Verabschiedung des Zukunftsvertrags "Studium und Lehre stärken" (Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts), dem Pakt für Forschung und Innovation und dem Qualitätspakt Lehre am 6. Juni nichts mehr im Wege. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) habe "in den Verhandlungen mit den Ländern zu den neuen Vereinbarungen eine massive Verbesserung der Rechte des Bundes gegenüber den Ländern durchgesetzt", das sei ein deutlicher Fortschritt in den Bund-Länder-Beziehungen, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Eckhardt Rehberg (CDU), der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Für die Beaufsichtigung der Verpflichtungserklärung sei künftig der jeweilige Landesrechnungshof zuständig. Komme ein Land seiner Pflicht zur Gegenfinanzierung der Bundesmittel nicht in voller Höhe nach, könnten die Bundesmittel gekürzt werden. Sowohl Bund als auch Länder könnten die Vereinbarung mit einem Vorlauf von fünf Jahren kündigen, wenn sich die Umstände wesentlich ändern, berichtet die Zeitung weiter. Die Haushälter des Bundes sehen damit die Möglichkeiten der Bund-Länder-Zusammenarbeit auf der Grundlage von Artikel 91b des Grundgesetzes bis an die Grenzen des Möglichen ausgereizt. Denn bei den drei Pakten handele es sich um eine Verstetigung der Bundesmittel für Wissenschaft und Forschung auf Dauer und nicht mehr um zeitlich befristete Zuwendungen wie bisher, berichtet "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

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