Kommunen gegen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen

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Kommunen gegen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen

01.08.2017 - 01:00 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) kritisiert Forderungen von SPD und CDU nach einem Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern im Grundschulalter. Für die gesetzlich garantierte Betreuung von Grundschülern seien weder genügend Räumlichkeiten noch genügend Personal da, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wir können nur davor warnen, neue Rechtsansprüche zu versprechen, solange bereits in Kraft gesetzte Rechtsansprüche - wie etwa auf Betreuung der Kleinstkinder - nicht vollständig umgesetzt sind", so Landsberg.

Zwar sei es den Kommunen weitestgehend gelungen, dem 2013 eingeführten Rechtsanspruch auf eine Kita-Platz gerecht zu werden. Doch der Bedarf sei nicht gedeckt. "Vor diesem Hintergrund ist es illusorisch einen weiteren Rechtsanspruch für alle Kinder im Grundschulalter einzuführen", sagte Landsberg. "Abgesehen von Personal und Räumlichkeiten fehlen etwa fünf Milliarden Euro, um die 560.000 Grundschulkinder zu betreuen." Eine Studie im Auftrag des Familienministeriums hatte ergeben, dass 44 Prozent der Grundschüler in Deutschland keinen Betreuungsplatz nach dem Unterricht haben. SPD-Familienministerin Katarina Barley und CDU-Generalsekretär Peter Tauber forderten daraufhin einen Rechtsanspruch, um diese Lücke zu schließen.

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Kommentare zu "Kommunen gegen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von pingi70
02.08.2017 07:36 Uhr

Tja liebe Politiker ihr hättet schon viel länger bevor das kind in brunnen fällt mal an die Kinder und Eltern denken müssen.immer nur das kindergeld mal 10€raufsetzen bringt gar nix lenkt aber ab und beruhigt euer gewissen.es reicht hinten und vorne nicht um dringend notwendige betreuungsplätze zu bezahlen damit eltern arbeiten können.augen auf und in den norden geschaut...die haben mitgedacht..