Herero-Genozid: Entschädigungsklage scheitert an Berliner Justizbehörde

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Herero-Genozid: Entschädigungsklage scheitert an Berliner Justizbehörde

21.06.2017 - 18:00 Uhr

Herero-Genozid: Entschädigungsklage scheitert an Berliner Justizbehörde Herero-Genozid: Entschädigungsklage scheitert an Berliner Justizbehörde Politik

Eine Sammelklage von Nachfahren der namibischen Herero und Nama vor einem New Yorker Gericht auf Entschädigung ist vorerst gescheitert, weil sie nicht an die Bundesregierung zugestellt werden konnte. Das berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe. Da die Bundesregierung ihren Sitz in Berlin hat, entscheidet der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) über die Zustellung von Zivilklagen aus dem Ausland.

"Wir dürfen eine Klage nur zustellen, wenn es sich um eine Zivil- oder Handelssache im Sinne des Haager Zustellungsübereinkommens von 1965 handelt", sagte Behrendt dem "Spiegel". "Die Herero und Nama haben sich entschieden, den deutschen Staat zu verklagen, dadurch sind mir juristisch die Hände gebunden." Im Völkerrecht gelte der Grundsatz, dass Staaten vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit, also zum Beispiel des Handelns ihrer Soldaten, verklagt werden dürfen. "Wir werden die Klage daher nicht an die Bundesregierung zustellen können", so Behrendt. Er bedaure, dass ihm juristisch die Hände gebunden seien, denn politisch finde er die Forderung der Herero und Nama, für die deutschen Verbrechen während der Kolonialzeit zwischen 1904 und 1908 finanziell entschädigt zu werden, richtig. "Umso mehr sollte die Bundesregierung jetzt den Klägern entgegenkommen und eine kollektive Entschädigung anbieten."

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Kommentare zu "Herero-Genozid: Entschädigungsklage scheitert an Berliner Justizbehörde"

Insgesamt 1 Kommentar vorhanden


Kommentar von Freddie32
22.06.2017 02:31 Uhr

Schweirig schwierig,es liegt über hundert jahre her und jetzt eine riesige Entschädigung zu wollen weiß ich nicht ob dahinter humanität steckt oder der gedanke geld einfach zu erhalten.