Handelsverband fürchtet Musterfeststellungsklage

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Handelsverband fürchtet Musterfeststellungsklage

08.05.2018 - 16:01 Uhr

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über dts Nachrichtenagentur

In der Wirtschaft stößt auch der nachgebesserte Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage auf Vorbehalte. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hält insbesondere die Kriterien für nicht weitgehend genug, die Verbände erfüllen müssen, um ein Musterklageverfahren in Fällen mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim Diesel-Skandal führen zu dürfen. Die jetzt von der Bundesregierung gewählte Lösung, die Klagebefugnis im Wesentlichen an die vom Bundesamt für Justiz geführte Liste von "qualifizierten Einrichtungen" zu knüpfen, die heute schon auf Unterlassung klagen dürfen, überzeuge nicht.

"Unsere Erfahrungen mit dieser Liste bei den Abmahnungen nach dem Lauterkeitsrecht zeigen, dass Missbrauch so nicht wirkungsvoll ausgeschlossen werden kann", sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). Daher habe der HDE auch eine Reform der Liste und der Eintragungsvoraussetzungen gefordert. Die Bundesregierung habe darauf zwar mit zusätzlichen strengen Voraussetzungen reagiert. So gelte jetzt eine Mindestmitgliederzahl für die Einrichtungen. Außerdem müssten sie bereits vier Jahre in die Liste der Klageberechtigten eingetragen sein und dürften sich höchstens zu fünf Prozent aus Zuwendungen von Unternehmen finanzieren. Das werde aber, betonte Genth, in der Praxis "keinesfalls ausreichen", um unseriöse Verbände von der Klagebefugnis auszuschließen. "Wir befürchten daher weiterhin erhebliche Risiken gerade für kleine und mittelständische Unternehmen." Am effizientesten wäre es aus Sicht des HDE- Hauptgeschäftsführers, "wenn die Klagebefugnis bei einer staatlichen Stelle liegt, die dann die Klagebefugnis auch einzelnen Verbänden exklusiv und zeitlich befristet delegieren könnte". Genth äußerte sich zugleich besorgt über die jüngst vorgestellten Pläne der EU-Kommission für die Einführung von europaweiten Sammelklagen. Es sei wichtig, dass die europäische Regelung am Ende nicht über die deutschen Vorgaben der Musterfeststellungsklage hinaus gehe und dann wieder "neue Nachjustierungen" nötig würden. "Das muss die Bundesregierung in Brüssel sicherstellen", so Genth. "Zurzeit nämlich gehen die europäischen Pläne deutlich über das nationale Vorhaben hinaus."

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